Am 1. Oktober 2021 erfolgt im Bezirk Küssnacht der Start zum elektronischen Baubewilligungsverfahren (eBau).
Mit diesem Projekt wird das Ziel verfolgt, das Baubewilligungsverfahren zukünftig ohne Papier auf elektronischem Weg abzuwickeln. Und zwar einerseits zwischen den Gesuchstellern und den Baubewilligungsbehörden bei Bezirken/ Gemeinden und Kanton, andererseits zwischen den Verwaltungseinheiten, welche Baugesuche zu beurteilen haben.
Durch den Einsatz einer elektronischen Plattform soll das Bau-bewilligungsverfahren im Kanton Schwyz bürgernah und möglichst wirtschaftlich erfolgen. Kernstück des Projektes ist ein modernes Gesuchsformular mit logischer Nutzerführung und unter Einbezug von Geodaten. Dieses neue Gesuchsformular ersetzt die bisherigen Formulare Z01 bis Z15. Bis auf kantonaler Stufe die rechtliche Basis zur Verwendung elektronischer Unterschriften gelegt ist, wird nebst der elektronischen Eingabe noch das Einreichen zweier Papierdossiers nötig sein. Die Gesuchsunterlagen sind mit den gemäss Baureglement geforderten Unterschriften zu versehen.
Basierend auf § 91 PBG beschloss der Regierungsrat, das elektronische Baubewilligungsverfahren einzuführen. Am 1. Mai 2019 starteten zehn Gemeinden mit dem System eBau. Am 1. Oktober 2021 nehmen weitere 14 Gemeinden in eBau den Betrieb auf, darunter auch der Bezirk Küssnacht. Die verbleibenden sechs Gemeinden werden in der ersten Hälfte des Jahres 2022 folgen. Die Zuständigkeiten wie auch der Verfahrensablauf bleiben mit der Einführung von eBau bestehen.
Über den Link https://ebau-sz.ch können Sie sich für eBau registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung stehen Ihnen unter demselben Link diverse Funktionen zur Verfügung. Nebst der elektronischen Erfassung und Einreichung von Gesuchen dient dieses Portal im Rahmen von Baugesuchsverfahren auch als elektronischer Briefkasten. Zudem ist es möglich, anhand der Status Information den aktuellen Stand des eigenen Gesuchs zu erfahren.
Über den Link www.sz.ch/ebau gelangen Sie auf die Seite des Kantons Schwyz. Hier wird mit einem Erklärungsvideo der Ablauf des elektronischen Bewilligungsverfahrens aufgezeigt.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirks Küssnacht, Abteilung Planung, Umwelt und Verkehr, zur Verfügung.