Sie führen neu ein Gastwirtschaftsbetrieb? Dafür benötigen Sie gemäss Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz; SRSZ 333.100) eine Bewilligung.
Sie führen neu ein Raucherlokal oder möchten einen Raucherraum realisieren? Auch hier benötigen Sie gemäss Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (SR 818.31) eine Bewilligung.
Sie handeln mit gebrannten Wassern? Dafür benötigen Sie gemäss Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz; SRSZ 333.100) eine Bewilligung. Das Gesuch ist mindestens ein Monat vor Eröffnung des Betriebes einzureichen.
Gesuch Kleinhandel mit gebrannten Wassern.pdf [pdf, 136 KB]
Der Entscheid über eine Bewilligung fällt der Bezirksrat.