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Einbürgerungswesen

Einbürgerungsvoraussetzungen

Das Gesetz unterscheidet zwischen einer ordentlichen und erleichterten Einbürgerung. In einem ersten Schritt muss der Gesuchsteller wissen, welche Einbürgerungsart für ihn in Frage kommt:

Zielgruppe Einbürgerungsart
Eheschliessung mit einem Schweizer Bürger Erleichterte Einbürgerung
Personen der dritten Ausländergeneration Erleichterte Einbürgerung
Kinder unter 22 Jahren eines eingebürgerten Elternteils Erleichterte Einbürgerung
Alle übrigen Personen Ordentliche Einbürgerung

 

Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Kantons Schwyz (Ordentliche Einbürgerungen – Kanton Schwyz (sz.ch)) der beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, Staatsekretariat für Migration.

Erleichterte Einbürgerung

Formulare für die erleichterte Einbürgerung können Sie bei folgender Mailadresse bestellen: ch@sem.admin.ch. Weitere Informationen erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration.
 

Ordentliche Einbürgerung

Je nach Lebenssituation müssen andere Unterlagen eingereicht werden. Die Formulare für das ordentliche Verfahren erhalten Sie deshalb nach vorgängiger Terminvereinbarung bei der Stabstelle Präsidialdienste, Sekretariat der Einbürgerungsbehörde.

Zum Bürgerrechtsgesetz: https://www.sz.ch/public/upload/assets/3640/110_100.pdf
Zur Bürgerrechtsverordnung: https://www.sz.ch/public/upload/assets/3641/110_111.pdf

Zuständige Abteilung