Das Gesetz unterscheidet zwischen einer ordentlichen und erleichterten Einbürgerung. In einem ersten Schritt muss der Gesuchsteller wissen, welche Einbürgerungsart für ihn in Frage kommt:
Zielgruppe | Einbürgerungsart |
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Eheschliessung mit einem Schweizer Bürger | Erleichterte Einbürgerung |
Personen der dritten Ausländergeneration | Erleichterte Einbürgerung |
Kinder unter 22 Jahren eines eingebürgerten Elternteils | Erleichterte Einbürgerung |
Alle übrigen Personen | Ordentliche Einbürgerung |
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Kantons Schwyz (Ordentliche Einbürgerungen – Kanton Schwyz (sz.ch)) der beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, Staatsekretariat für Migration.
Formulare für die erleichterte Einbürgerung können Sie bei folgender Mailadresse bestellen: ch@sem.admin.ch. Weitere Informationen erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration.
Je nach Lebenssituation müssen andere Unterlagen eingereicht werden. Die Formulare für das ordentliche Verfahren erhalten Sie deshalb nach vorgängiger Terminvereinbarung bei der Stabstelle Präsidialdienste, Sekretariat der Einbürgerungsbehörde.
Zum Bürgerrechtsgesetz: https://www.sz.ch/public/upload/assets/3640/110_100.pdf
Zur Bürgerrechtsverordnung: https://www.sz.ch/public/upload/assets/3641/110_111.pdf