Icon Arrow Down Icon Hamburger Icon Close Icon Suche Icon Foto Icon Video Icon Webcam Icon Tageskarten Icon Dienstleistungen Icon OSM Icon Feuerlöscher Icon Rettungswagen Icon Offene Stellen Newsletter

Navigieren in Küssnacht

Breadcrumb

Todesfall

Ein Todesfall ist innert zwei Tagen der zuständigen Amtsstelle (Bestattungsamt der Wohngemeinde) zu melden. Todesfälle von Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirks Küssnacht, sofern nicht im Spital oder in einem Alters- und Pflegeheim gestorben, sind dem Einwohneramt anzuzeigen. Die Meldung eines Todesfalles hat entweder durch die zuständige Altersheimverwaltung oder durch die Angehörigen (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Verwandte) zu erfolgen. Für die Beurkundung ist zwingend die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung abzugeben. Ferner kann auch das Familienbüchlein oder der Familienausweis zur Eintragung abgegeben werden.

Für verstorbene ausländische Staatsangehörige sind der zuständigen Amtsstelle vorzulegen:
  • ärztliche Todesbescheinigung
  • Zivilstandspapiere (Geburtsurkunde(n) mit Elternnamen, Nachweis über den aktuellen Zivilstand, Ausländerausweis, Reisepass)
  • Familienbüchlein oder Familienausweis (wenn vorhanden)

Friedhofreglement [pdf, 101 KB]
Merkblatt Todesfallf [pdf, 64 KB]

Zuständige Abteilung