Benötigen Sie für ein Rechtsgeschäft oder Ähnliches eine beglaubigte Unterschrift oder eine beglaubigte Kopie eines Originaldokuments? Gerne können Sie sich dafür bei uns melden.
Gebühren
Unterschriftbeglaubigung: Fr. 25.--
beglaubigte Kopie: Fr. 10.--
Die Gebühren richten Sich nach § 11 der Gebührenordnung für die Verwaltung und die Rechtspflege im Kanton Schwyz (SRSZ 173.111).