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Beglaubigung einer Unterschrift oder Kopie

Benötigen Sie für ein Rechtsgeschäft oder Ähnliches eine beglaubigte Unterschrift oder eine beglaubigte Kopie eines Originaldokuments? Gerne können Sie sich dafür während der Öffnungszeiten ohne Voranmeldung beim Emfpang der Bezirkskanzlei melden.

Gebühren
Unterschriftbeglaubigung: Fr. 25.–
beglaubigte Kopie: Fr. 10.–

Die Gebühren richten Sich nach § 11 der Gebührenordnung für die Verwaltung und die Rechtspflege im Kanton Schwyz (SRSZ 173.111).

Zuständige Abteilung

Ansprechsperson