Nach einem kurzen Aufenthalt in den Bundesempfangszentren (Altstätten, Basel, Chiasso, Kreuzlingen und Valorbe) werden die Asylsuchenden durch den Bund den Kantonen, proportional zur Bevölkerung, zugewiesen.
Die Asylabteilung des Amts für Migration des Kantons Schwyz ist zuständig für die Koordination aller Asyl- und Flüchtlingsfragen, für die Unterbringung im Kanton Schwyz, sowie für das Abrechnungswesen mit dem Staatssekretariat für Migration, den Gemeinden/Bezirken und den Leistungsträgern.
Die Zuweisung der Asylsuchenden in die Gemeinden/Bezirke erfolgt gemäss dem kantonalen Verteilschlüssel. Die Betreuung der Asylsuchenden im Bezirk Küssnacht wird durch die Koordinationsstelle Asyl wahrgenommen. Die Asylsuchenden bleiben solange in den Asylstrukturen des Bezirks, bis das Staatssekretariat für Migration SEM über ihren Verbleib in der Schweiz oder über ihre Wegweisung entschieden hat.