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Anmeldung / Zuzug

Für Schweizer Staatsangehörige gilt

Als erstes müssen Sie sich bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde abmelden, damit Sie Ihren Heimatschein erhalten.

Danach müssen Sie sich innert 14 Tagen direkt über die Online-Anmeldung anmelden. Dies ist der Link zum Onlineprotal eUmzug. Sie können auch persönlich am Schalter des Einwohneramts vorbeikommen und sich persönlich anmelden.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Schweizer bringen bei der persönlichen Anmeldung bitte folgende Unterlagen mit:

  • Mietvertrag / Kaufvertrag (Wohnungsnachweis bzw. Bestätigung Eigentümer)
  • Familienbüchlein oder Familienausweis (falls Sie einen anderen Zivilstand als ledig haben). Alleinerziehende haben eine schriftliche Regelung des Sorgerechts ihrer minderjährigen Kinder mitzubringen.
  • Kopie der aktuellen Krankenkassenpolice

Die Anmeldegebühr beträgt für

  • Einzelpersonen Fr. 20.00
  • Familien Fr. 30.00

Der neue Niederlassungsausweis wird Ihnen innert vierzehn Tagen nach der Anmeldung per Post zugestellt.


Für ausländische Staatsangehörige gilt

Als erstes müssen Sie sich bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde abmelden, damit wir Sie bei uns anmelden können. Nehmen Sie dazu Ihren Original-Ausländerausweis mit.

Ausländische Staatsangehörige bringen bitte folgende Unterlagen mit:

  • Mietvertrag / Kaufvertrag (Wohnungsnachweis bzw. Bestätigung Eigentümer)
  • Pass (für EU/EFTA-Staatsangehörige genügt auch Personalausweis)
  • Ausländerausweis
  • Eheschein / Geburtsscheine Kinder
  • Bei Kantonswechsel EU/EFTA: Aktuelle Arbeitsbestätigung und Arbeitsvertrag
  • Bei Zuzug Ausland: Arbeitsvertrag oder Zusicherung/Einverständnis (Amt für Migration)
  • Bei Zuzug Ausland: Gesuche
  • Anmeldebestätigung von Ihrem bisherigen Wohnort
  • Kopie der aktuellen Versicherungspolice einer Schweizer Krankenkasse (bei Familien für alle Mitglieder)
  • Bei Selbständigkeit: Businessplan

Wenn Sie einem nicht EU/EFTA Staat angehören und von einem anderen Kanton in den Kanton Schwyz kommen, müssen Sie vor der Anmeldung zuerst das Gesuch um Kantonswechsel ausfüllen und dieses mit den erforderlichen Unterlagen bei uns auf dem Einwohneramt abgeben. Das Gesuch wird durch das Amt für Migration geprüft. Erst danach können Sie sich mit den obgenannten Unterlagen anmelden kommen.

Sämtliche Formulare finden Sie auf der Website des Kantons Schwyz.

Die Anmeldegebühr beträgt für

  • Einzelpersonen Fr. 20.00
  • Familien Fr. 30.00

Der neue Ausländerausweis wird uns vom Amt für Migration direkt zugestellt. Wir werden Sie schriftlich benachrichtigen, sobald dieser zur Abholung bereit ist.

Schriftliche Anmeldung

Sie können Sich auch über die Online-Anmeldung anmelden. Link zum Onlineprotal eUmzug.

Nummernschilder

Die Autonummer muss bei einem Zuzug aus einem anderen Kanton innert 14 Tagen gewechselt werden. Sie benötigen dazu von uns den Niederlassungsausweis oder eine Wohnsitzbestätigung (gratis bei der Anmeldung).

Obligatorische Krankenversicherung

Gemäss Krankenversicherungsgesetz müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen bei einer anerkannten schweizerischen Krankenkasse versichert sein. Deshalb hat jede Person bei der Anmeldung den Versicherungsausweis (Kopie Karte, Police, etc.) der Schweizer Krankenkasse vorzulegen. Eine Befreiung der Krankenkassenpflicht ist nur in ganz wenigen Fällen möglich (siehe Webseite Ausgleichskasse Schwyz: Ausgleichskasse Schwyz)

Wochenaufenthalt

Wenn Sie lediglich einen Wochenaufenthalt in Küssnacht anmelden wollen, benötigen Sie:

  • Interimsausweis / Heimatausweis
  • Mietvertrag


Einen Interimsausweis erhalten Sie von der Gemeinde, bei der Sie den gesetzlichen Wohnsitz haben. Diesen müssen Sie bei uns am Schalter abgeben.


Die Anmeldegebühr beträgt pro Person und pro Jahr Fr. 50.00.

Informationen zur Registerharmonisierung "Meldeverhältnis"

Zuständige Abteilung