Als erstes müssen Sie sich bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde abmelden, damit Sie Ihren Heimatschein erhalten.
Danach müssen Sie sich innert 14 Tagen direkt über die Online-Anmeldung anmelden. Dies ist der Link zum Onlineprotal eUmzug. Sie können auch persönlich am Schalter des Einwohneramts vorbeikommen und sich persönlich anmelden.
Schweizer bringen bei der persönlichen Anmeldung bitte folgende Unterlagen mit:
Die Anmeldegebühr beträgt für
Der neue Niederlassungsausweis wird Ihnen innert vierzehn Tagen nach der Anmeldung per Post zugestellt.
Als erstes müssen Sie sich bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde abmelden, damit wir Sie bei uns anmelden können. Nehmen Sie dazu Ihren Original-Ausländerausweis mit.
Ausländische Staatsangehörige bringen bitte folgende Unterlagen mit:
Wenn Sie einem nicht EU/EFTA Staat angehören und von einem anderen Kanton in den Kanton Schwyz kommen, müssen Sie vor der Anmeldung zuerst das Gesuch um Kantonswechsel ausfüllen und dieses mit den erforderlichen Unterlagen bei uns auf dem Einwohneramt abgeben. Das Gesuch wird durch das Amt für Migration geprüft. Erst danach können Sie sich mit den obgenannten Unterlagen anmelden kommen.
Sämtliche Formulare finden Sie auf der Website des Kantons Schwyz.
Die Anmeldegebühr beträgt für
Der neue Ausländerausweis wird uns vom Amt für Migration direkt zugestellt. Wir werden Sie schriftlich benachrichtigen, sobald dieser zur Abholung bereit ist.
Sie können Sich auch über die Online-Anmeldung anmelden. Link zum Onlineprotal eUmzug.
Die Autonummer muss bei einem Zuzug aus einem anderen Kanton innert 14 Tagen gewechselt werden. Sie benötigen dazu von uns den Niederlassungsausweis oder eine Wohnsitzbestätigung (gratis bei der Anmeldung).
Gemäss Krankenversicherungsgesetz müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen bei einer anerkannten schweizerischen Krankenkasse versichert sein. Deshalb hat jede Person bei der Anmeldung den Versicherungsausweis (Kopie Karte, Police, etc.) der Schweizer Krankenkasse vorzulegen. Eine Befreiung der Krankenkassenpflicht ist nur in ganz wenigen Fällen möglich (siehe Webseite Ausgleichskasse Schwyz: Ausgleichskasse Schwyz)
Wenn Sie lediglich einen Wochenaufenthalt in Küssnacht anmelden wollen, benötigen Sie:
Einen Interimsausweis erhalten Sie von der Gemeinde, bei der Sie den gesetzlichen Wohnsitz haben. Diesen müssen Sie bei uns am Schalter abgeben.
Die Anmeldegebühr beträgt pro Person und pro Jahr Fr. 50.00.
Informationen zur Registerharmonisierung "Meldeverhältnis"