Als Schnittstelle zwischen Ihnen und der kantonalen Ausgleichskasse bietet die AHV-Zweigstelle folgende Dienstleistungen:
Auskunftserteilung: Erfassung von Selbständigerwerbenden, Hausdienstarbeitgebern, juristischen Personen und Nichterwerbstätigen.
Rentenanmeldungen AHV und IV (AHV bitte 3 – 4 Monate vor Rentenberechtigung einreichen), Witwenrenten, Witwerrenten, Waisenrenten, Hilflosenentschädigung und AHV-Hilfsmittel.
Bei jeder Anmeldung sind folgende Unterlagen beizulegen: Familienbüchlein, Scheidungsurkunde, wenn nicht vorhanden: Reisepass oder Ausländerausweis (Kopien genügen).
Wenn die Renten der AHV/IV zusammen mit den übrigen Mitteln (Einnahmen und Vermögensanteilen) den Lebensbedarf nicht decken, besteht Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Eine Ergänzungsleistung ist keine Sozialhilfe.
Beratung und Anmeldung für den Bezug von Geburts-, Kinder- und Ausbildungszulagen für Arbeitnehmer, Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige und Landwirtschaft.
Der Antrag auf Prämienverbilligung muss jährlich, zwischen Mitte April bis spätestens 30. September, bei der Ausgleichskasse Schwyz, Postfach 53, 6431 Schwyz, oder neu auch digital auf der Seite www.aksz.ch eingereicht werden. Das Merkblatt und die Anmeldeformulare können bei der AHV-Zweigstelle, bei der Ausgleichskasse Schwyz oder im Internet bezogen werden.
Haben Sie Fragen, so wenden Sie sich an die AHV-Zweigstelle Küssnacht. Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen der Formulare und geben Ihnen weitere Auskünfte.
Sind Sie im Bezirk Küssnacht wohnhaft, dann stellen Sie bitte die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare direkt der AHV-Zweigstelle Küssnacht zu oder geben diese direkt am Schalter der AHV-Zweigstelle ab. Besten Dank.