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Hunderegistrierung

Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.

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Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?

Wer erstmals einen Hund haltet, muss sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten von der Tierärztin oder dem Teamarzt einen Mikrochip implantieren lassen. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Die Tierärztin oder der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.

Sie halten bereits einen oder mehrere Hunde. Was ist ab 2026 neu für Sie?

Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Hundesteuer / Steuerpflicht

Die Hundehaltung unterliegt gemäss dem Gesetz über das Halten von Hunden vom 23. Juni 1983 des Kantons Schwyz der Kontrolle und Meldepflicht. Über vier Monate alte Hunde müssen beim Einwohneramt Küssnacht gemeldet werden. Bei der Anmeldung des Hundes ist ein Formular auszufüllen, welches das Bestehen einer Tierhaftpflichtversicherung bestätigt. Zudem ist die erste Hundesteuer (bar, EC, PC oder TWINT) am Schalter zu bezahlen (siehe auch in der unten angefügten Broschüre).

Die alljährliche Hundesteuer ist bis zum 31. Januar zu entrichten. In den darauf folgenden Jahren wird die Steuer jährlich Mitte Februar in Rechnung gestellt. Tritt die Steuerpflicht während des Jahres ein, ist die Steuer anteilsmässig für die verbleibenden Monate des Kalenderjahres zu entrichten.

Steuerbefreiung

Von der Entrichtung der Hundesteuer befreit sind die Halter von ausgebildeten Armee-, Lawinen-, Polizei-, Katastrophen-, Schweiss- und Blindenhunden, die ihrer Ausbildung entsprechend eingesetzt werden können. Die Ausbildung ist mit einem anerkannten Ausweis auszuweisen.
 

Kosten

Die Hundeabgabe wird den Hundehaltenden jährlich zwischen Ende Februar und Anfang März in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr für den ersten Hund beträgt 100 Franken. Bei jedem weiteren Hund erhöht sich die Abgabe um je 200 Franken. (Rechenbeispiel: Bei drei Hunden liegt die Steuer bei 500 Franken.)
Für einen Nutzhund belaufen sich die jährlichen Gebühren auf 40 Franken.
 

Weitere Informationen

Helpdesk Amicus (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr)
Identitas AG
Amicus Support
Adamstrasse 6
3014 Bern
www.amicus.ch
Telefon 0848 777 100 (nationaler Tarif)
 
Weitere Auskünfte
Veterinäramt der Urkantone
Föhneneichstr. 15
6440 Brunnen
Telefon 041 825 41 51
 
 

Zuständige Abteilung