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Hunderegistrierung

Hundesteuer / Steuerpflicht

Die Hundehaltung unterliegt gemäss dem Gesetz über das Halten von Hunden vom 23. Juni 1983 des Kantons Schwyz der Kontrolle und Meldepflicht. Über vier Monate alte Hunde müssen beim Einwohneramt Küssnacht gemeldet werden. Bei der Anmeldung des Hundes ist ein Formular auszufüllen, welches das Bestehen einer Tierhaftpflichtversicherung bestätigt. Zudem ist die erste Hundesteuer (bar, EC, PC oder TWINT) am Schalter zu bezahlen (siehe auch in der unten angefügten Broschüre).

Die alljährliche Hundesteuer ist bis zum 31. Januar zu entrichten. In den darauf folgenden Jahren wird die Steuer jährlich Mitte Februar in Rechnung gestellt. Tritt die Steuerpflicht während des Jahres ein, ist die Steuer anteilsmässig für die verbleibenden Monate des Kalenderjahres zu entrichten.

 

Steuerbefreiung

Von der Entrichtung der Hundesteuer befreit sind die Halter von ausgebildeten Armee-, Lawinen-, Polizei-, Katastrophen-, Schweiss- und Blindenhunden, die ihrer Ausbildung entsprechend eingesetzt werden können. Die Ausbildung ist mit einem anerkannten Ausweis auszuweisen.
 

Kosten

Für einen Nutzhund: Fr. 40.00
Für alle anderen Hunde: Fr. 100.00; für jeden weiteren Hund pro Haushalt beträgt die Hundesteuer je Fr. 100.00 mehr als die Grundsteuer.
 

Kennzeichnung von Hunden (Chip)

Spätestens bis Ende 2006 müssen alle Hunde in der Schweiz gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS ingetragen sein.
 
Helpdesk Amicus (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr)
Identitas AG
Stauffacherstrasse 130A
3014 Bern
www.amicus.ch
Telefon 0848 777 100 (nationaler Tarif)
 
Weitere Informationen / Auskünfte
Veterinäramt der Urkantone
Föhneneichstr. 15
6440 Brunnen
Telefon 041 825 41 51
 
 

Zuständige Abteilung