Der Niederlassungsausweis wird nach erfolgter Anmeldung per Post zugestellt. Er bestätigt die Anmeldung und ist eine Quittung für die hinterlegten Schriften.
Falls Sie Wochenaufenthalter sind, wird ein Aufenthaltsausweis zugestellt.
Dieser Ausweis muss bei einem Wegzug abgegeben werden.