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Militär / Aushebung

Aushebung

Die Militärdienstpflicht beginnt mit der Aushebung, die in der Regel im Alter von 18 oder 19 Jahren erfolgt.
 

Zuständige Stelle für Wehrpflichtige

Die Aufgaben des früheren Sektionschefs werden vom Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz wahrgenommen. Alle Wehrpflichtigen können sich mit ihren direkt bei der kantonalen Stelle melden.