Die Militärdienstpflicht beginnt mit der Aushebung, die in der Regel im Alter von 18 oder 19 Jahren erfolgt.
Die Aufgaben des früheren Sektionschefs werden vom Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz wahrgenommen. Alle Wehrpflichtigen können sich mit ihren direkt bei der kantonalen Stelle melden.