Jede Person muss persönlich den neuen Ausweis auf dem Einwohneramt des gesetzlichen Wohnortes beantragen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Bevormundete sind durch die sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung (Vormund) zu begleiten. Die sorgeberechtigte Person oder die gesetzliche Vertretung muss sich mit Pass oder Identitätskarte ausweisen.
An den Schalter mitzubringen ist die alte Identitätskarte, diese gilt auch als Identitätsnachweis.
Ist die alte Identitätskarte nicht mehr vorhanden, muss sowohl für eine verlorene, wie auch eine abgelaufene ID eine Verlustanzeige eines Schweizer Polizeiposten vorgelegt werden. Zum Identitätsnachweis muss in diesem Falle zusätzlich ein amtlicher Ausweis mit Lichtbild mitgebracht werden.
Für die Neuausstellung wird ein aktuelles Passfoto im Format 35 mm x 45 mm auf Fotopapier benötigt.
Das Gesicht der antragstellenden Person muss frontal, gegen einen gut kontrastierenden, neutralen Hintergrund aufgenommen werden. Die Augen müssen in die Kamera gerichtet sein, ebenfalls dürfen die Zähne nicht mehr sichtbar sein. Die Breite des Kopfes muss 20 mm, die Höhe des Gesichts 25 mm einnehmen.
Alle Anforderungen erhalten finden Sie auf folgendem Link:
Fotomustertafel [pdf, 1.5 MB]
Es besteht die Möglichkeit, eine Identitätskarte beim Kantonalen Passbüro in Schwyz zu beantragen. Der Vorteil besteht darin, dass Sie kein Passfoto benötigen, da dieses direkt beim Passbüro gemacht wird.
Die Inhaberin oder der Inhaber eines Ausweises hat den Verlust einer schweizerischen Polizeistelle anzuzeigen. Die von der Polizei ausgestellte Verlustmeldung (Original) muss bei der Antragstellung eines neuen Ausweises beim Einwohneramt abgegeben werden.
Für weitere Auskünfte steht das Einwohneramt gerne zur Verfügung (Telefon 041 854 02 12). Weitere Informationen können auf der Website Schweizer Pass nachgelesen werden.
Identitätskarten Kinder: Fr. 35.00
Identitätskarten Erwachsene: Fr. 70.00
Alle Preise inklusive Porto und Versand.
Personen unter 18 Jahre: 5 Jahre
Personen über 18 Jahre: 10 Jahre
Die Ausstellungsdauer für die Identitätskarte beträgt ca. 10 Arbeitstage.
Die Ausweise werden direkt von der Herstellerfirma mit eingeschriebener Post zugestellt.
Seit 2003 werden keine "Not-Identitätskarten" mehr ausgestellt. In dringenden Fällen kann ein Notpass ausgestellt werden, dessen Gültigkeit max. ein Jahr beträgt und nach erfolgter Reise zurückgegeben werden muss, resp. bei der Einreise in die Schweiz vom Zollpersonal abgenommen wird.
Wie viel kostet ein Notpass?
Fr. 100.00
Beantragung
Notpässe stellt das Passbüro in Schwyz aus (Telefon 041 819 21 05).
Der Pass 10 (neuer biometrischer Pass) muss im Passbüro in Schwyz beantragt werden. Er ist 10 Jahre gültig für Erwachsene und kostet CHF 145.00. Es ist möglich den biometrischen Pass im Kombiangebot mit der Identitätskarte zu bestellen (CHF 158.00).
Ein Komibangebot (Pass und Identitätskarte) kann nur auf dem Passbüro in Schwyz beantragt werden.
Der Pass 10 und das Kombiangebot müssen zuerst telefonisch oder über einen Onlineantrag im Internet beantragt werden.
1. Schritt:
Antrag via Telefon oder Internet und Terminvereinbarung
Telefon: 041 819 21 05
Internet: www.sz.ch/passbuero --> Biometrischer Pass 10 --> Pass 10 (Internetantrag)
Link für die Onlinebeantragung:
https://www.ch-edoc-passantrag.admin.ch
2. Schritt:
Nach der Terminvereinbarung erfolgt die persönliche Vorsprache beim Passbüro in Schwyz für die Erfassung der biometrischen Daten. (Gesichtsbild, Fingerabdrücke und elektronische Unterschrift)
Personen unter 18 Jahre: 5 Jahre
Personen über 18 Jahre: 10 Jahre
Personen unter 18 Jahren: Fr. 65.00 (mit Identitätskarte Fr. 78.00)
Personen über 18 Jahren: Fr. 145.00 (mit Identitätskarte Fr. 158.00)
Alle Preise inkl. Porto.
Die rechtliche Grundlage, die für Pass und Identitätskarte massgebend sind, bilden
Weitere Informationen finden Sie auch unter diesem Link auf der Webseite des Bundesamts für Polizei.