Für das Bestattungswesen ist die jeweilige Wohngemeinde des Verstorbenen zuständig.
Ein Bestattungswunsch kann bereits zu Lebzeiten schriftlich formuliert und bei der jeweiligen Wohngemeinde deponiert werden. Sinnvollerweise sind die nächsten Angehörigen über das Vorhandensein eines Bestattungswunsches in Kenntnis zu setzen. Ein Bestattungswunsch kann jederzeit persönlich oder schriftlich widerrufen werden.
Die Friedhofverwaltung Küssnacht gibt Ihnen über die unterschiedlichen Bestattungsmöglichkeiten im Kreis Küssnacht gerne Auskunft.
Bei den unterschiedlichen Kulturen kommt es oftmals vor, dass die Beisetzungen nicht in der Schweiz stattfinden, sondern dass diese aufgrund des Glaubens im Heimatland zu erfolgen hat. In diesem Falle können ihnen nur versierte Bestattungsunternehmen weiterhelfen, da es mit den Zollformalitäten usw. nicht ganz einfach zu und her geht.
Todesfall: Was ist zu tun? Checkliste
Verordnung über das Bestattungs- und Friedhofwesen [pdf, 34 KB]
Friedhofreglement [pdf, 101 KB]