Erbbescheinigung bestellen
Die Bescheinigung kann frühestens einen Monat nach der Mitteilung an die Beteiligten gem. Art. 559 ZGB ausgestellt werden, wenn die Annahmeerklärung unterschrieben von sämtlichen Erben vorhanden ist. Ansonsten wird die Erbbescheinigung nach der dreimonatigen Ausschlagungsfrist ausgestellt.
Bitte Formulare vollständig ausfüllen und per Post senden an:
Bezirksgericht Küssnacht
Unterdorf 13
Postfach 170
6403 Küssnacht am Rigi
Ihr Gesuch wird vom Bezirksgericht bearbeitet. Die Erbbescheinigung(en) wird/werden Ihnen per Post (mit Einzahlungsschein) zugestellt.
Zuständige Abteilung