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Besuchsaufenthalt (Verpflichtungserklärung)

Der Besucher muss zuerst auf die zuständige Auslandvertretung (Schweizer Botschaft oder das Schweizer Konsulat) im Heimatland und dort ein Gesuch für ein Visum stellen.

Dort erhält der Besucher das A3-Formular "Visumantrag für die Schweiz". Dieses muss ausgefüllt werden und danach der Auslandvertretung direkt wieder abgegeben werden. Nach Abgabe dieses Formulars erhält der Besucher das Formular "Verpflichtungserklärung". Der obere Teil dieses Formulars ist auszufüllen und zusammen mit einer Passkopie dem Gastgeber in der Schweiz zuzustellen.

Der Gastgeber, wenn verheiratet auch der Ehepartner, unterschreibt das Formular und bringt dieses zusammen mit folgenden Unterlagen beim Einwohneramt Küssnacht vorbei:
 
  • Passkopie vom Besucher
  • aktuelle Lohnabrechnung vom Gastgeber
  • aktueller Bankauszug vom Gastgeber
  • CHF 20.00 Gebühren

Das Gesuch wird danach durch den Bezirk Küssnacht geprüft und innert 2 bis 3 Tagen an das Amt für Migration des Kantons Schwyz weitergeleitet.

Die obligatorische Heilungskosten-/Gästeversicherung sowie die SOS-Schutz-Zusatzversicherung müssen erst nach Aufforderung durch das Amt für Migration abgeschlossen werden.

Wir empfehlen Ihrem Gast, den Flug erst nach Erteilung des Visum durch das Amt für Migration definitiv zu buchen.


Preis: 20.00 Fr.

Merkblatt Besuchsaufenthalt [pdf, 57 KB]

Zuständige Abteilung