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Bezirk Küssnacht: Gestaltungsplan

Gestützt auf § 30 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) und Art. 114 des Baureglements des Bezirks Küssnacht wird folgender Gestaltungsplan vom 9. bis 29. Juli 2026 öffentlich aufgelegt.

Gestaltungsplan «Untere Schürmatt», Schürmatt, Küssnacht, GB 4122, Koordinaten 676 440/215 230.
Gesuchstellerin: Wohnbaugenossenschaft Küssnacht, Postfach 101, 6403 Küssnacht.
Planverfasserin: Suter von Känel Wild, Förrlibuckstrasse, 30, 8005 Zürich.
Grundeigentümer: Bezirk Küssnacht, Seeplatz, 2/3, 6403 Küssnacht.

Verbindliche Unterlagen

Die Gestaltungsplanunterlagen liegen beim Bauamt zur Einsicht auf. Wer durch den Gestaltungsplan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Bezirksrat Küssnacht Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 9. bis und mit 29. Juli 2026.