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Schlussabrechnung für Umfahrung SUK2 steht an

Der zweite Abschnitt der Südumfahrung Küssnacht ist wegen zu hohen Kosten nicht realisierbar. Abgerechnet wird trotzdem.

So präsentierte sich die Baustelle der Südumfahrung Küssnacht im August 2016. Im Gebiet Räbmatt, in etwa da wo der gelbe Kran stand (rechts im Bild), hätte später das nördliche Tunnelportal der SUK 2 gebaut werden sollen – so war es jedenfalls vorgesehen.

 

Der zweite Abschnitt der Südumfahrung Küssnacht ist wegen zu hohen Kosten nicht realisierbar. Nichtdestotrotz müssen nun die vom Souverän gesprochenen Ausgabebewilligungen abgerechnet werden.

Vor rund vier Jahren wurde der erste Abschnitt der Südumfahrung Küssnacht (SUK) eröffnet. Geplant war aber auch ein zweiter Abschnitt mit einem Tunnel zwischen Räbmatt und Breitfeld (SUK 2). Dazu wird es aber nicht mehr kommen. Nachdem der Kanton wegen den stark gestiegenen Kosten und den veränderten Rahmenbedingungen im Herbst 2023 die Projektierungsarbeiten einstellte, musste auch der Bezirksrat beschliessen, das Projekt nicht mehr weiterzuverfolgen. Ein Alleingang wäre für den Bezirk schlicht nicht finanzierbar.

Für den Bezirksrat ist klar, dass es nun entlang der Grepperstrasse, die sich im Eigentum des Kantons befindet, Massnahmen braucht. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden muss erhöht werden und die erforderlichen Sanierungsarbeiten sind aus Sicht des Bezirksrats auch hinsichtlich des Lärmschutzes prioritär anzugehen. Der Bezirksrat bleibt diesbezüglich mit dem Kanton in regem Kontakt.

Mehrkosten bei der Planung
Obwohl die die SUK 2 nicht gebaut wird, muss die Bezirksgemeinde jetzt formell über die Schlussabrechnungen der entsprechenden Ausgabebewilligungen befinden. Einerseits hatte das Küssnachter Stimmvolk am 14. Juni 2015 einen Baukredit von Fr. 630'000 gesprochen, andererseits am 21. Mai 2017 einen Baukredit von rund Fr. 116,5 Mio. Franken.

Beim Planungskredit für die SUK 2 (Projektvariante SüdPlus) resultiert bei der Schlussabrechnung nun ein Mehraufwand von Fr. 130'347.80 gegenüber der ursprünglichen Ausgabebewilligung. Die Schlussabrechnung der Ausgabebewilligung für den Bau des zweiten Umfahrungsabschnitts schliesst hingegen mit einem Minderaufwand von rund Fr. 113,15 Mio. gegenüber der Ausgabebewilligung.

Bezirksgemeinde
Am 9. Dezember 2024 befindet die Bezirksgemeinde über die Abrechnungen der beiden Ausgabebewilligungen. Bezirksrat und Rechnungsprüfungskommission empfehlen den Stimmberechtigten, die Vorlage zu genehmigen. Die Unterlagen finden Sie unter: Bezirksgemeinde – Bezirk Küssnacht