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Mitwirkung Revision Zonenplan Landschaft

Die Bevölkerung des Bezirks Küssnacht ist zur Mitwirkung über die Revision des Zonenplans Landschaft eingeladen.

Im Bezirk Küssnacht befinden sich mehrere raumplanerische Aufgaben in Arbeit. Die Grafik zeigt die vier zusammenhängenden Projekte. Vom 24. Mai bis am 24. Juni kann sich die Bevölkerung zum Zonenplan Landschaft äussern.

 

Der Zonenplan Landschaft bezeichnet die geschützten Natur- und Landschaftsobjekte gemäss den Bestimmungen im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) und in der Natur- und Heimatschutzverordnung (NHV). Das Gesetz über den Landschafts- und Naturschutz (LSG) verpflichtet Gemeinden zur Inventarisierung schützenswerter Objekte sowie deren Bezeichnung in der Schutzzonenplanung.

Im Jahr 1988 wurden erstmals die schützenswerten Natur- und Landschaftsobjekte im Bezirk Küssnacht inventarisiert. Auf dieser Grundlage wurde der rechtskräftige Zonenplan Landschaft von 2003 erstellt. Die dazugehörenden Schutzbestimmungen sind im Baureglement von 2006 festgehalten.

130 bestehende Schutzobjekte kontrolliert und beurteilt

Da sich die Gegebenheiten sowie die Anforderungen für den Schutz der Natur- und Landschaftsobjekte verändert haben, wird der bestehende Zonenplan Landschaft umfassend überarbeitet. Dazu wurden im Sommer 2022 die 130 bestehenden Schutzobjekte (Naturschutzzonen, Wasserschutzzonen, Hecken, Feld- und Ufergehölze, Einzelbäume und Baumgruppen, Natursteinmauern und geologische Objekte) im Feld kontrolliert und beurteilt. Ausserdem wurden weitere potenzielle Objekte auf ihre Schutzwürdigkeit gemäss NHG und NHV geprüft.

Kommunales Inventar erneuert: Grundlage für Zonenplan Landschaft

Mit den Erkenntnissen aus den Feldaufnahmen konnte das kommunale Inventar der schützenswerten Natur- und Landschaftsobjekte von 1988 erneuert werden. Dieses Inventar bildet die Grundlage für den Zonenplan Landschaft. Neu werden die Schutzvorschriften zudem in einem separaten Reglement und nicht wie bisher im Baureglement aufgeführt. Der Zonenplan Landschaft wurde bereits beim Kanton zur Vorprüfung eingereicht und aufgrund der Rückmeldungen angepasst.

Öffentliche Mitwirkung vom 24. Mai bis am 24. Juni 2024

Im Sinne von Art. 25 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) ist die Bevölkerung des Bezirks Küssnacht vom 24. Mai bis am 24. Juni 2024 zur Mitwirkung über die Revision des Zonenplans Landschaft eingeladen. Die entsprechenden Unterlagen sind während dieser Zeit im Rathaus 2, 3. Stock (bitte Öffnungszeiten beachten) und auf dieser Website öffentlich einsehbar (Revision Zonenplan Landschaft).

Schriftliche Rückmeldungen sind bis am 24. Juni 2024 an die Umweltstelle zu richten:

E-Mail an umwelt@kuessnacht.ch oder an Bezirk Küssnacht, Umweltstelle, Seeplatz 2/3, Postfach 176, 6403 Küssnacht am Rigi.

Sprechstunden für Fragen

Es besteht die Möglichkeit, an Sprechstunden spezifische Fragen zum Zonenplan Landschaft zu stellen. Folgende Zeitfenster für Sprechstunden stehen zur Verfügung:

  • Dienstag, 4. Juni 2024 (zwischen 08.00 und 12.00 Uhr)
  • Dienstag, 11. Juni 2024 (zwischen 13.00 und 16.00 Uhr)

Anmeldung

Eine Anmeldung für die Sprechstunden ist zwingend erforderlich. Bitte geben Sie uns Ihr Anliegen und Ihren gewünschten Termin innerhalb eines der Zeitfenster an: