In der vergangenen Woche ist im Kanton Schwyz flächendeckend Regen gefallen, wodurch die Brandgefahr gemildert wurde. Das Feuerverbot im Wald und in Waldnähe vom 10. Juli 2026 wird deshalb in Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen per Freitag, 28. August 2026 aufgehoben. Dennoch ist weiterhin Vorsicht geboten.
Feuerverbot im Kanton Schwyz aufgehoben (Bild: AWN)
Dies ist eine Medienmitteilung des Kantons Schwyz
Die Niederschläge der letzten Woche haben zu einer Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Je nach Region sind zwischen 90 und 150 Millimeter Regen gefallen. Die oberste Schicht des Bodens konnte Wasser aufnehmen und dank den tieferen Temperaturen ist der Regen auch nicht gleich wieder verdunstet. Für die nächste Woche sind weitere Niederschläge vorausgesagt. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie das generelle Feuerwerksverbot können daher aufgehoben werden. Die Gefahrenstufe wird ab sofort von Stufe 4 «gross» auf Stufe 3 «erheblich» reduziert. Die Gefahrenstufe «erheblich» ist verknüpft mit der Massnahme «sorgfältiger Umgang mit Feuern im Wald und in Waldesnähe / im Freien».
Heikel bleibt die Lage an gut besonnten, südexponierten Waldrändern und bei Windeinfluss. Örtlich ist wegen dem bereits eingesetzten Laubfall und der trockenen Bodenvegetation weiterhin erhöhte Brandgefahr vorhanden.
Generell gelten folgende Verhaltensregeln:
Dass der Kanton Schwyz trotz der Trockenheit von grösseren Bränden verschont blieb, ist dem umsichtigen und verständnisvollen Umgang der Bevölkerung und der erhöhten Bereitschaft der Feuerwehren zu verdanken.
Informationen zur aktuellen Einstufung der Waldbrandgefahr sind unter www.waldbrandgefahr.ch verfügbar.
Umweltdepartement
Andreas Fleischmann
Revierförster und Waldschutzbeauftragter bei der Abteilung Wald, Amt für Wald und Natur
+41 41 819 51 14
(erreichbar am Freitag, 28. Juli 2026: 11.00–12.00 Uhr)
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