Am 14. Juni 2026 stimmen die Stimmberechtigten des Bezirks Küssnacht über die Gesamtrevision der Nutzungsplanung ab. Die Vorlage umfasst den neuen Zonenplan sowie das vollständig überarbeitete Baureglement. Ziel der Revision ist eine zeitgemässe und gesetzeskonforme Grundlage für die räumliche Entwicklung des Bezirks.
Foto: Alexander Dietz
Die heute gültige Nutzungsplanung stammt aus dem Jahr 1997. Der Kanton verpflichtet Gemeinden und Bezirke, ihre Planungen spätestens alle 15 Jahre zu erneuern. Frühere Revisionsversuche scheiterten 2013 und 2019 an der Urne. Seit 2019 hat der Bezirk die Planung deshalb grundlegend neu erarbeitet.
Die neue Nutzungsplanung schafft die Voraussetzungen für eine massvolle bauliche Verdichtung innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets. Damit soll ein gemässigtes Bevölkerungswachstum ermöglicht und Kulturland geschont werden. Gleichzeitig wurde das Baureglement vereinfacht und übersichtlicher strukturiert.
Zwischen 2020 und 2023 konnte sich die Bevölkerung in mehreren Mitwirkungsverfahren einbringen. Der Bezirksrat prüfte sämtliche Eingaben und passte die Unterlagen in verschiedenen Punkten an.
Der neue Zonenplan ermöglicht unter anderem eine gezielte Verdichtung in bestehenden Quartieren, eine Stärkung des Ortszentrums sowie mehr Flexibilität bei Gewerbegebieten. Gleichzeitig werden Vorgaben zur Begrünung und zur klimaangepassten Gestaltung von Aussenräumen verstärkt.
In ausgewählten Gebieten schafft die Revision zusätzliche Möglichkeiten für preisgünstigen Wohnraum. Gemeinnützige Bauträgerinnen und Bauträger können dafür von zusätzlichen Nutzungsmöglichkeiten profitieren. Ein konkretes Beispiel dafür ist das Projekt der Wohnbaugenossenschaft in der Unteren Schürmatt. Dort gab der Bezirk über 17'500 Quadratmeter ab, damit 144 preisgünstige Wohnungen entstehen. 30 Prozent dieser Wohnungen sind für sozial benachteiligte Menschen reserviert.
Auch die Siedlungserneuerung in zentralen Gebieten wie Oberdorf, Boden oder Kelmatt wird gezielt gefördert. Voraussetzung sind hochwertige Aussenräume, unterirdische Parkierung sowie klimaangepasste und biodivers gestaltete Freiflächen.
Das neue Baureglement reduziert Doppelspurigkeiten und erleichtert die Anwendung. Neu geregelt werden unter anderem Gestaltungspläne, Begrünungen, Zwischennutzungen und Anforderungen an Neubauten.
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