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Räumliches Entwicklungskonzept Bezirk: Mitwirkung Bevölkerung

Die Revision der Nutzungsplanung des Bezirks Küssnacht wird grundlegend neu gestartet und auf die gesetzlichen Vorgaben abgestimmt. Das räumliche Entwicklungskonzept skizziert die generelle Stossrichtung.

Räumliches Entwicklungskonzept Bezirk Küssnacht: Den Landschaftsraum und die bauliche Entwicklung des Siedlungsgebiets aufeinander abstimmen.

 

Die Gedanken und Überlegungen des eingesetzten Begleitgremiums unter der Leitung von Bezirksrat Roman Schlömmer werden am 11. November 2020 im Monséjour präsentiert. Dieser Informationsanlass bildet den Auftakt für die Mitwirkung der Bevölkerung.

Der Bezirk ist ein attraktiver Wohn- und Arbeitsort

Die hohe Wohnqualität, die Lage am Vierwaldstättersee und Zugersee, eine einmalige Landschaft vor der Haustüre, die gute Verkehrsanbindung und das aktive Vereins- und Dorfleben machen den Bezirk Küssnacht als Wohn- und Arbeitsort äusserst attraktiv. Das Wachstum der vergangenen Jahre ist ein Spiegel dieser hohen Standortqualitäten. Über 13 200 Personen haben im Bezirk ihr Zuhause. Die drei Orte Küssnacht, Immensee und Merlischachen blicken auf eine rege Bautätigkeit in den vergangenen Jahren zurück.

Gemeinsam ein Zukunftsbild entwickeln

Nach der erneuten deutlichen Ablehnung der Revision der Nutzungsplanung durch die Stimmbevölkerung am 10. Februar 2019 hat der Bezirksrat die Revision der Nutzungsplanung grundlegend neu gestartet. Unter der Leitung des Ressortvorstehers Planung, Umwelt und Verkehr, Roman Schlömmer, hat ein Begleitgremium mit Vertretern aus Küssnacht, Immensee und Merlischachen unter dem Titel «Räumliches Entwicklungskonzept» ein Zukunftsbild skizziert. Die vergangene Entwicklung wurde analysiert. Pläne und Karten halten die strategischen Überlegungen des Begleitgremiums fest. Sie zeigen wie und wo die Orte im Bezirk Küssnacht wachsen sollen und welche Qualitäten zu erhalten sind. Das Begleitgremium hat somit inhaltlich vorgespurt. Die Aussagen und Inhalte sollen nun mit der Bevölkerung diskutiert und reflektiert werden. Situationsbedingt erfolgt die Mitwirkung nicht wie üblich mittels Workshops, sondern mit elektronischen Hilfsmitteln.

Am heutigen Zukunftsbild orientiert sich die Revision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung

Das räumliche Entwicklungskonzept blickt in die Zukunft. Nicht alle skizzierten Ideen und Inhalte können sofort umgesetzt werden. Dennoch ist das räumliche Entwicklungskonzept ein wichtiger Wegbereiter für die Revision der Richt- und Nut-zungsplanung. Daher ist dem Ressortvorsteher Roman Schlömmer wichtig, dass sich die Bevölkerung, die politischen Parteien und weitere interessierte Kreise frühzeitig in den Planungsprozess einbringen können.

So können Sie sich informieren und einbringen

Es bestehen folgende Möglichkeiten, sich zu informieren und in den Prozess einzubringen:

Sich informieren und ins Bild setzen:

  • Informationsveranstaltung am 11. November 2020 um 19.30 Uhr im Monséjour, Küssnacht. Anmeldung per E-Mail
  • Die Informationsveranstaltung kann auch im Internet live mitverfolgt und später auf der Website des Bezirks unter www.kuessnacht.ch angeschaut werden.
  • Sämtliche Dokumente zum räumlichen Entwicklungskonzept sind ab dem 11. November 2020 auf dieser Website aufgeschaltet.

Die eigene Meinung einbringen und mitwirken:

  • Umfrage im Internet zum schriftlichen Ausfüllen ab 12. November 2020 auf dieser Website.
  • Fragestunden, jeweils von 18.00 bis 20.00 Uhr. Die Lokalitäten werden noch bekanntgegeben:

01.12.2020: Fokus Küssnacht
02.12.2020: Fokus Immensee  
03.12.2020: Fokus Merlischachen
Anmeldungen per E-Mail

Machen Sie mit!

Ihre Meinung ist wichtig. Nutzen Sie die Gelegenheit und teilen Sie uns mit, wie und wo sich der Bezirk Küssnacht baulich entwickeln soll und welche Qualitäten zu erhalten sind. Nehmen Sie sich Zeit und machen Sie an der Umfrage auf der Website des Bezirks mit!

Nutzungsplanung Bezirk Küssnacht: Fünf Grundsätze zur räumlichen Entwicklung

Das Begleitgremium fasst die Überlegungen in fünf Grundsätzen zusammen, die als Richtschnur für die Revision der Nutzungsplanung dienen sollen.

Grundsatz 1: Die landschaftlichen Qualitäten bewahren

  • Die räumliche Entwicklung berücksichtigt die landschaftlichen Qualitäten, die vor allem durch die beiden Seebuchten, die Topografie und die Rigi bestimmt wird.
  • Dem Übergang von der Siedlung zur Landschaft gilt ein besonderes Augenmerk.

Grundsatz 2: Qualität vor Quantität stellen

  • Die bauliche Entwicklung wird im bestehenden Siedlungsgebiet mit hoher Qualität vorangetrieben.
  • Die Ressource Boden wird haushälterisch genutzt. Insbesondere an den gut erschlossenen Lagen ist eine bauliche Verdichtung anzustreben. Hier entstehen neuer Wohnraum und Angebote für attraktive Arbeitsplätze.
  • Dabei wird ein gemässigtes Bevölkerungswachstum gemäss den Vorgaben im Richtplan des Kantons Schwyz angestrebt.

Grundsatz 3: In den Orten unter Wahrung der Identität differenziert weiterbauen

  • Küssnacht, Immensee und Merlischachen werden differenziert nach ihrer Funktion, Lage und baulichen Struktur weiterentwickelt, wobei den Identitäten und Besonderheiten der Quartiere Rechnung getragen wird.
  • Die Orte werden für alle Verkehrsarten sowohl untereinander als auch nach aussen gut vernetzt und optimal an den öffentlichen Verkehr angeschlossen.

Grundsatz 4: Grün- und Freiräume schaffen und erhalten

  • Das bestehende Angebot an Grün- und Freiräumen ist zu erhalten.
  • Die Erreichbarkeit der Naherholungsgebiete und Anziehungspunkte ist insbesondere für den Fuss- und Veloverkehr zu optimieren.

Grundsatz 5: Öffentlichen Raum aufwerten

  • Dem Erscheinungsbild des öffentlichen Raums wird eine hohe Bedeutung beigemessen.
  • Es wird ein sicheres Fuss- und Velowegnetz gewährleistet.