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Deponie Chüelochtobel: Sanierungsprojekt wird vorgestellt

Das Gebiet der ehemaligen Kehrichtdeponie Chüelochtobel an der Talstrasse in Küssnacht ist sanierungsbedürftig. Der Bezirk Küssnacht und das kantonale Amt für Umwelt und Energie haben dazu mit einem lokalen Deponiebetreiber ein Sanierungsprojekt ausgearbeitet. Die geplanten Massnahmen werden nun an einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt.

 

Im Chüelochtobel an der Küssnachter Talstrasse wurde von 1961 bis 1987 Abfall entsorgt. (Archivbild aus dem Amt für Umwelt und Energie)

Die ehemalige Kehrichtdeponie Chüelochtobel, die von 1961 bis 1987 an der Talstrasse in Küssnacht betrieben wurde, ist im Kataster der belasteten Standorte des Kantons Schwyz eingetragen. Die unkontrolliert abgelagerten Abfälle und die daraus austretenden Schadstoffe belasten den Chüelochtobelbach. Wegen dieser Belastung sowie der Naturgefahrensituation oberhalb der Deponie und der damit verbundenen Gefährdung der Deponiestabilität wurde der Standort als sanierungsbedürftig eingestuft.

Altlastensanierung und Schaffung dringend benötigten Deponievolumens

Der Bezirk Küssnacht steht in der Verantwortung, die Altlast im Chüelochtobel zu sanieren. Als Ergebnis von umfangreichen Abklärungen wurde ein Sanierungsprojekt ausgearbeitet. Dieses sieht vor, die Sanierung mittels einer Bachumlegung des Chüelochtobelbachs umzusetzen, wobei das neue, offene Gerinne nördlich und in erhöhter Lage um die Kehrrichtdeponie fliessen soll. Aufgrund der Höhenlage des neuen Gerinnes und der notwendigen Hangstabilisierung ist eine Verfüllung des Chüelochtobels westlich und östlich der alten Kehrichtdeponie erforderlich. Diese Verfüllung soll durch eine kontrollierte Materialablagerung mit mehrheitlich unverschmutztem Aushub und wenig Material Typ B (sogenannte Inertstoffe) erfolgen. Bei Inertstoffen handelt es sich um mineralische, nicht verwertbare Bauabfälle, die eine geringe Löslichkeit aufweisen und nicht brennbar sind.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, ist eine kantonale Nutzungsplanung notwendig. Dafür zuständig ist das Umweltdepartement des Kantons Schwyz, vertreten durch das Amt für Umwelt und Energie (AfU). Die öffentliche Auflage der kantonalen Nutzungsplanung erfolgt voraussichtlich vom 5. September bis zum 4. Oktober 2025.

Informationsveranstaltung

Der Bezirk Küssnacht und das Amt für Umwelt und Energie des Kantons Schwyz orientieren am Dienstag, 2. September 2025, von 19.00 bis 20.00 Uhr in der Aula Ebnet, Küssnacht an einer öffentlichen Informationsveranstaltung in Küssnacht über das vorgesehene Projekt.