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Amtliche Pilzkontrolle startet am 31. August 2025

Auch in diesem Jahr führt Markus Schwery im Auftrag des Bezirks Küssnacht amtliche und öffentliche Pilzkontrollen durch.

Damit keine Giftpilze auf dem Teller landen, führt der Bezirk Küssnacht auch in diesem Jahr wiederum eine amtliche Pilzkontrolle durch. Diese findet vom 31. August bis zum 2. November jeweils sonntags von 18.30 bis 20.00 Uhr im Schulhaus Dorfhalde (UG Werkraum) statt. Zwei Ausnahmen: am Sonntag, 21. September und am Sonntag, 19. Oktober, bleibt die Pilzkontrolle geschlossen. Zusätzliche Kontrollen sind nach Absprache möglich (079 445 15 14).

Alternative Kontrollstellen

Auszug aus dem Gesetz über den Landschafts- und Naturschutz vom 24. September 1992 (LSG; SRSZ 721.110)

§ 9b Pilzsammeln

  1. Organisierte Veranstaltungen zum Sammeln von Pilzen sind untersagt. Für wissenschaftliche oder schulische Zwecke kann das zuständige Departement Ausnahmen vom Veranstaltungsverbot bewilligen.
  2. Eine Person darf pro Tag nicht mehr als 2 kg Pilze sammeln, Morcheln nicht mehr als 1 kg.
  3. Der Regierungsrat kann für bestimmte Gebiete temporäre Schonzeiten festlegen, in denen das Pflücken und Sammeln von Pilzen untersagt ist.