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Aufschiebende Wirkung der Amtseinstellung wiederhergestellt

Der Bezirksrat hat an der Sitzung vom 16. April 2025 entschieden, René Hunziker in seiner Funktion als Bezirksrat und Vorsteher des Ressorts Infrastruktur nach § 19 Abs. 2 des kantonalen Staatshaftungsgesetzes für sechs Monate im Amt einzustellen und ihn von sämtlichen laufenden Verpflichtungen zu entbinden. Diese Massnahme verfügte er mit sofortiger Wirkung, indem einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen wurde. Die Aufgaben von René Hunziker wurden folglich aufgeteilt und durch die übrigen Bezirksratsmitglieder übernommen. Auf Beschwerde von René Hunziker hat der Regierungsrat beschlossen, die aufschiebende Wirkung des Bezirksratsbeschlusses wiederherzustellen. René Hunziker fungiert daher ab sofort wieder als Bezirksrat und Vorsteher der Ressorts Infrastruktur. Dies gilt bis zum finalen Entscheid der laufenden Verfahren. Der Bezirksrat setzt die geforderten Massnahmen sofort um und stellt damit sicher, dass René Hunziker sein Amt wieder ausüben kann. Da es sich dabei weiterhin um ein laufendes Verfahren handelt, kann der Bezirksrat nach wie vor keine weiteren Informationen abgeben.