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Benützungs- und Gebührenreglement überarbeitet

Der Bezirk Küssnacht verfügt über ein breites Angebot an Räumlichkeiten und Anlagen, welche von Vereinen und Privaten gemietet werden können. Zum Start des neuen Schuljahres tritt das überarbeitete Benützungs- und Gebührenreglement in Kraft.

Das Sportzentrum Luterbach mit vielseitigen Angeboten für den Vereins- und Breitensport gehört zu den Anlagen des Bezirks, welche von Vereinen und Privaten gemietet werden können.
 


Das bestehende Benützungs- und Gebührenreglement für die ausserschulische Benützung von Hallen, Anlagen, Schulräumen, Einrichtungen und Unterkünften des Bezirks Küssnacht ist seit dem 1. Oktober 2011 gültig. Verschiedene Rückmeldungen von Nutzervereinen und wiederkehrende Unsicherheiten veranlassten das Ressort Infrastruktur, eine Überarbeitung des Reglements in die Wege zu leiten. Die Sport- und Freizeitkommission wurde beauftragt, das bestehende Reglement zu überprüfen und einen Vorschlag auszuarbeiten. Bei der Überarbeitung wurden folgende Ziele berücksichtigt:

  • Vereinfachung der Gebührenzusammenstellung
  • Keine zusätzlichen Belastungen der Vereine
  • Gebührenbefreiung für Anlässe, welcher der Küssnachter Jugend zugute kommen
  • Moderate Gebührenanhebung für private Anlässe
  • Festlegung von Mindestpreisen bei Reservierungen von kleinen Gruppen.

Das revidierte Benützungs- und Gebührenreglement tritt am 17. August 2020 zum Start des neuen Schuljahres in Kraft. Für Gesuche, welche vor diesem Datum eingereicht werden, gilt das bestehende Gebührenreglement.

Weiter Informationen

Hier gehts zum aktuellen Belegungsplan, dem revidierten Benützungs- und Gebührenreglement sowie der Benützungsordnung.