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Neophyten korrekt und kostenlos entsorgen

Neophytensäcke können im Rathaus 2 beim Bauamt bezogen werden.

Die Zentralschweizer Kantone lancieren neu einen Neophytensack. Dieser kann bei den meisten Zentralschweizer Gemeinden gratis bezogen werden – so auch in Küssnacht. Die Säcke können beim Bauamt im Rathaus 2 gratis abgeholt werden.

So sollen Privatpersonen motiviert werden, Neophytenbestände auf ihren Grundstücken korrekt zu entsorgen. Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die nach dem Jahr 1500 durch den Menschen bewusst oder unbewusst in Europa eingeführt wurden. Die meisten dieser Arten sind unscheinbar und unproblematisch. Einige vermehren sich jedoch unkontrolliert und verhalten sich invasiv. Diese invasiven Neophyten können verschiedene Schäden oder Probleme verursachen:

  • Gesundheitliche Gefährdung
  • Schwächung des Schutzwaldes
  • Ökologische Schäden, wie die Verdrängung einheimischer Arten
  • Ertragsausfälle in der Landwirtschaft
  • Schäden an Bauten und Infrastrukturanlagen

In die Säcke gehören nur Neophyten

Die Zentralschweizer Kantone engagieren sich gemeinsam und koordiniert, um die Verbreitung invasiver Neophyten zu verlangsamen oder zu verhindern. Auch die Bevölkerung wird dazu angehalten, invasive Neophyten im eigenen Garten oder auf dem eigenen Land zu bekämpfen. Bei der Bekämpfung der invasiven Neophyten fällt jedoch Pflanzenmaterial an, welches nicht kompostiert oder liegengelassen werden darf. So müssen Früchte, Blüten, Wurzeln, Sprosse oder Samen einer Kehrichtverbrennung zugeführt werden.

Um die Bekämpfung durch die Bevölkerung zu unterstützen, werden seit dem Frühjahr 2023 in allen Zentralschweizer Kantonen kostenlos Neophytensäcke abgegeben. In Küssnacht können die gefüllten Säcke direkt der Kehrrichtabfuhr mitgegeben werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.sz.ch/neobioten > Entsorgung.

Informieren Sie sich über das Vorgehen in Ihrem Kanton. Was gehört in den Neophytensack? Die Neophytensäcke dürfen nur für die Entsorgung invasiver Neophyten verwendet werden. Andere Abfälle, wie Hauskehricht oder Gartenabfälle, gehören in die dafür vorgesehene Entsorgung. Neophytensäcke, welche für die Entsorgung andere Abfälle verwendet werden, werden nicht abgeholt oder entgegengenommen.