Am 18. Juni 2023 finden eidgenössische und kommunale Volksabstimmungen statt.
Eidgenössische Volksabstimmung
Vorlagen:
- Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD-/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen);
- Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG);
- Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz).
Kommunale Volksabstimmung
Vorlagen:
- Statutenrevision Zweckverband Kehrichtentsorgung Region Innerschwyz (ZKRI);
- Schaffung einer rechtlichen Grundlage für ausdrückliche Vorbehalte gegenüber dem kantonalen Personal- und Besoldungsgesetz vom 26. Juni 1991 respektive der dazugehörigen Verordnung vom 4. Dezember 2007;
- Gewährung einer Ausgabenbewilligung von Fr. 450'000.– (plus allfällige Teuerung nach § 17 der Finanzhaushaltsverordnung für die Bezirke und Gemeinden [FHV-BG; SRSZ 153.111]) für die Planung des Bauprojekts Ersatzneubau für die Unterbringung von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen, Flüchtlingen und Personen mit Schutzstatus S auf dem Sportareal Luterbach.
Weitere Bestimmungen
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die im Bezirk Küssnacht politischen Wohnsitz begründen sowie das 18. Altersjahr erfüllt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind (§§ 3 und 4 WAG). Stimmberechtigt sind ferner die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer nach Massgabe des Bundesgesetzes (§ 6 WAG).
Stimmabgabe
Die Abstimmungsunterlagen werden allen Stimmberechtigten zugestellt. Das Stimmrecht kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden.
Urnenöffnung
Die Haupturne (Abstimmungslokal) in Küssnacht (Rathaus 2) ist am Abstimmungssonntag von 10.00–11.00 Uhr geöffnet.
Standorte der Urnenbriefkästen
- Küssnacht: Seeplatz, zwischen den Rathäusern
- Immensee: Dorfplatz
- Merlischachen: Schulhaus
Letzte Leerung der Urnenbriefkästen am Abstimmungssonntag: 11.00 Uhr.
Transparenzgesetz
Für die Offenlegung der Interessensbindungen und der Finanzierung der Wahl- und Abstimmungskampagnen bei Urnengängen, die in die Zuständigkeit von Kanton, Bezirken und Gemeinden fallen, gelten die Bestimmungen des Transparenzgesetzes vom 6. Februar 2019 (SRSZ 140.700).
Namens des Bezirksrates Küssnacht
Oliver Ebert
Bezirksammann
Marc Sinoli
Landschreiber