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Bewilligung von Anlässen im Bezirk Küssnacht

Die Gesuche sind zwingend fristgerecht und vollständig einzureichen.

Gemäss Mitteilung der Stabstelle Präsidialdienste musste in letzter Zeit häufig festgestellt werden, dass Gesuche für Anlassbewilligungen vermehrt kurzfristig oder zu spät bei der Bezirkskanzlei Küssnacht eintreffen. Weil im Vorfeld von Anlässen verschiedene Abklärungen – unter anderem bei der Kantonspolizei Schwyz – durchgeführt werden müssen, sind die aufgeführten Fristen zwingend einzuhalten.

Vollständige Gesuchsunterlagen

Die Bezirkskanzlei behält sich ausdrücklich vor, verspätet eingereichte oder unvollständige Gesuche konsequent abzulehnen. Alle Veranstalterinnen und Veranstalter von Anlässen im Bezirk Küssnacht werden um frühzeitige Kontaktaufnahme und Einreichung von vollständigen Gesuchsunterlagen gemäss den publizierten Vorgaben gebeten. Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung

Auf dieser Website können Sie im Online-Schalter, Rubrik Bezirkskanzlei, das beschreibbare Dokument «Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung» beziehen. Die ausgefüllten Gesuche sind der Bezirkskanzlei einzureichen; per Post an Postfach 176, 6403 Küssnacht am Rigi oder per E-Mail an bezirk@kuessnacht.ch. Die Gesuche um Erteilung einer Anlassbewilligung sind mindestens drei Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung einzureichen. Bei Grossanlässen beträgt die Frist zwei Monate.Für einen Anlass ab 100 Personen ist der Bezirkskanzlei vor dem Anlass ein Sicherheitskonzept einzureichen. Das Konzept dient der veranstaltenden Person und der Organisation, dem Bezirk Küssnacht, dem Rettungsdienst sowie der Polizei – ein Sicherheitskonzept kann im Notfall Leben retten. Die Vorlage für das Sicherheitskonzept finden Sie ebenfalls im Online-Schalter der Website des Bezirks Küssnacht.