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Zahl der Baugesuche auf Rekordhoch

Die Abteilung Planung, Umwelt und Verkehr des Bezirk Küssnachts verzeichnet zurzeit einen rekordhohen Eingang an Baugesuchen. Dazu häufen sich Anfragen von Planern, Bauherren und Nachbarn.

Im Bezirk Küssnacht ist zurzeit eine sehr hohe Planungs- und Bautätigkeit zu beobachten. Die Abteilung Planung, Umwelt und Verkehr verzeichnet einen rekordhohen Eingang an Baugesuchen.

 

So überstiegen die Baueinträge diesen November bereits die Schwelle von 300 Gesuchen (im Jahr 2020 waren es total 180 Anträge und im Jahr 2021 total 220 Anträge).

Was die Abteilung macht

Die Abteilung optimiert kontinuierlich ihre Abläufe, ist um eine flüssige Bearbeitung aller Anträge bestrebt und wird auch personelle Ressourcen aufstocken. Bei der Behandlung von Baubewilligungen ist sie jedoch oft von der Bewilligung anderer Instanzen wie kantonalen Behörden oder externen Fachpersonen abhängig. Diese Stellen verzeichnen ebenfalls eine signifikant höhere Auslastung. Hinzu kommen vermehrt Anliegen der Bevölkerung, welche vor allem auf Uneinigkeiten von Nachbarschaften herrühren.

Was Bauherren tun können

Der Bezirk Küssnacht bittet die Bevölkerung um Geduld und Verständnis, wenn die Behandlung eines Baugesuches gegenwärtig etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt. Auf der anderen Seite können Sie als Bauherr die schnellere Bearbeitung Ihres Baugesuches wie folgt unterstützen:

  • Achten Sie auf vollständig und korrekt eingereichte Baugesuche.
  • Bitten Sie Ihren Planer ausdrücklich, das Baugesuch vor der Baueingabe hinsichtlich Vollständigkeit und aller rechtlichen Vorgaben zu prüfen.

Dadurch vermeiden Sie unnötige Verzögerungen. Alle Baugesuche werden gleichberechtigt und nach Verfahrensstand abgearbeitet. Sobald Ihr Gesuch bearbeitet wurde, erhalten Sie umgehend Rückmeldung.

Nachbarschaft informieren

Weiter empfehlen wir Ihnen, Ihre Nachbarschaft vorgängig über Ihr Bauvorhaben zu informieren. Erfahrungsgemäss zeigt sich, dass Einsprachen häufig auch auf Missverständnissen sowie auf fehlende Information und Kommunikation zwischen Bauherrschaft und Nachbarschaft beruhen. Durch die Klärung von Unklarheiten bereits vor Baueingabe können oft langwierige Einspracheverfahren vermieden werden.

Fragen via eBau einreichen

Schliesslich bitten wir Sie zu beachten, dass Fragen im Rahmen einer Projektplanung immer als offizielle Voranfrage/Vorabklärung behandelt werden und deshalb via eBau einzureichen sind. Nachfragen per E-Mail können nicht behandelt werden. In diesem Zusammenhang ist auch darauf zu achten, dass konkrete Fragen zu formulieren sind, welche baurechtlich überprüft werden sollen. Bitte beschränken Sie die Anzahl Fragen auf ein Minimum, da eine Voranfrage/Vorabklärung keine komplette Baugesuchsprüfung (materielle Prüfung) darstellt.

Link zum elektronischen Baubewilligungsverfahren