Das Inventar der geschützten Bauten und Objekte des Kantons Schwyz wird bereinigt.
Per 1. Januar 2020 hat der Regierungsrat das neue Denkmalschutzgesetz und die neue Denkmalschutzverordnung in Kraft gesetzt. Ein wesentlicher Bestandteil des neuen Gesetzes bildet die Inventarbereinigung der geschützten Bauten und Objekte. Mit dem Bezirk Küssnacht soll im Frühling 2023 gestartet werden.
Der bisherige, lediglich behördenverbindliche Kantonale Inventar für geschützte Bauten und Objekte (KIGBO) wurde durch das eigentümerverbindliche Kantonale Schutzinventar (KSI) ersetzt. Diese Überführung wird gleichzeitig zum Anlass genommen, um das KSI gemeindeweise zu bereinigen. Das Amt für Kultur erarbeitet zusammen mit externen Fachbüros und unter Einbezug der Standortgemeinden Vorschläge zur Bereinigung der Inventarlisten. Über die KSI-Entlassungen oder KSI-Neuaufnahmen entscheidet der Regierungsrat nach Anhörung der Grundeigentümer. Im Bezirk Küssnacht sollen die Arbeiten des externen Fachbüros Ende Februar bzw. Anfang März 2023 beginnen.
Sie finden nützliche Informationen auf der Website des Kantons Schwyz: www.sz.ch, Staatskanzlei/Departemente, Bildungsdepartement, Amt für Kultur, Denkmalpflege.