Energiestadt Küssnacht zur Leistungsbewirtschaftung von Ladestationen für Elektroautos in Mehrfamilienhäusern.
Rund ein Viertel der neu zugelassenen Fahrzeuge sind heute schon Steckerfahrzeuge. Das Laden zuhause ist die häufigste Art, ein Elektrofahrzeug mit Energie zu versorgen. Dies führt zu zahlreichen Veränderungen bei den Ansprüchen von Mieterinnen und Mietern sowie von Besitzerinnen und Besitzern von Wohnungen im Stockwerkeigentum. Damit es nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt, müssen wichtige Themen vorabgeklärt werden. Bei mehreren Ladestationen ist eine Leistungsbewirtschaf-tung zwingend.
in den kommenden Jahren sind nur mit erneuerbaren Antrieben zu erreichen. Nebst Massnahmen wie Carsharing als Ersatz fürs Zweitauto kommt dem Elektroauto eine wichtige Bedeutung zu. Da die Elektrofahrzeuge zuhause am längsten unbenutzt stehen, werden sie meistens auch dort beladen.
Häufig wird die Einrichtung einer Ladeinfrastruktur durch den Antrag aus der Mieterschaft oder von Eigentümerinnen und Eigentümern lanciert. Da gemäss den aktuellen Zahlen mittelfristig ein Grossteil der Fahrzeuge elektrisch betrieben wird, lohnt es sich für die Eigentümerschaft von Gebäuden, auch ohne entsprechende Anfrage mit den Abklärungen zu beginnen. Zwischen ersten Abklärungen und der Inbetriebnahme vergehen in der Regel bis zu zwei Jahre. Im Rahmen der Vorabklärungen ist einerseits die Anzahl der auszurüstenden Parkfelder und damit auch die nötige Anschlussleistung zu klären. Tools wie www.sia2060online.ch helfen, eine grobe Vorstellung der nötigen Dimensionierung zu erhalten. Mithilfe einer Umfrage bei den Nutzerinnen und Nutzern kann in Erfahrung gebracht werden, wie viele E-Fahrzeuge in den kommenden Jahren zu erwarten sind. Andererseits müssen erste technische Abklärungen zur Infrastruktur vorgenommen werden. Idealerweise werden dafür Fachleute beigezogen. So sind die Anschlussleistung der Einstellhalle in Kilowatt sowie die allfällige Reserveleistung in Erfahrung zu bringen. Es ist zudem zu klären, wie die Leitungsführung vorgenommen werden könnte. In der Regel ist die Einrichtung eines zentralen Zählers für die E-Fahrzeuge mit Abrechnungsmodell der Abrechnung via Haushaltszähler zu bevorzugen. Von Einzelplatzlösungen ist abzuraten, da irgendwann die Kapazität der Anschlussleistung der Tiefgarage erreicht wird und die Sicherung regelmässig herausspringt. Bereits getätigte Investitionen sind dann teilweise verloren, wenn die Anschlussleistung nicht erhöht werden kann und eine Leistungsbewirtschaftung nachgerüstet werden muss.
Die Einrichtung einer Ladeinfrastruktur ist idealerweise in zwei Tranchen zu planen. Zuerst sollten mit einem Projektierungskredit die Grundlagen erarbeitet und danach mittels Investitionskredit die definitive Installation vorgenommen werden. Im Rahmen der Projektierung wird durch Fachplaner die Dimensionierung der Anlage und die Anschlussleistung festgelegt sowie eine Systemwahl getroffen. Entsprechende Offerten für die nötigen Installationen werden eingeholt.
Dank diesen Grundlagen wird der Investitionsbedarf bekannt. Das in eine sorgfältige Planung investierte Geld lohnt sich, indem spätere unliebsame Überraschungen vermieden werden können.
In einer beispielhaften Tiefgarage mit 20 Parkplätzen und einer gängigen Ladestation für 11 kW pro Parkplatz wäre eine Leistung von 220 kW nötig, damit alle Fahrzeuge gleichzeitig laden könnten. Selten ist in einem entsprechenden Gebäude eine Anschlussleitung für solche Leistungen ausgelegt. Mithilfe einer Leistungsbewirtschaftung kann dieses Problem behoben werden. Diese verteilt die Ladebedürfnisse der Elektrofahrzeuge auf die Dauer der gesamten Anwesenheitszeit. So ist es möglich, den Leistungsbedarf der Fahrzeuge mit einer massvollen lnfrastruktur zu erfüllen. In der Regel kann via App auf dem Mobiltelefon angegeben werden, bis wann das Fahrzeug zu wieviel Prozent geladen sein soll.
Eine Ladeinfrastruktur gilt als nützliche, bauliche Massnahme, welche im Stockwerkeigentum der Zustimmung mit qualifiziertem Mehr (Mehrheit der Eigentümerschaft und der Anteile) bedarf. Ist der Entscheid für die Einrichtung einer Ladeinfrastruktur getroffen, lohnt es sich, die Informationen in einem Reglement festzuhalten. Dieses regelt die Ausgangslage, die seitens der Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Fahrzeugen zu leistenden Investitionen, die Fristen für Anmeldung und Kündigung, die Ansprechpersonen und weitere Details. Bei den aktuellen Verkaufszahlen und dem zukünftig erlaubten CO2-Ausstoss für Fahrzeuge lohnt sich eine Investition alleweil, um den Wert der Immobilie für die Zukunft zu erhalten. Mieterinnen und Mieter werden schon in wenigen Jahren ihre Wohnung nach dem Kriterium «Vorhandensein einer Ladeinfrastruktur» auswählen.
In den eigenen Bauten wird der Verbrauch mit einer Energiebuchhaltung erfasst, sodass «Energielecks» rasch erkannt werden. Soweit möglich werden nur erneuerbare Wärme und Elektrizität verwendet.
Gemeinsam mit dem Energieberaterverein Küssnacht wird der Bevölkerung des Bezirks eine Energieberatung angeboten.
Mit dem Solarpreis wird jedes Jahr ein besonders innovatives Projekt ausgezeichnet.
Mit einem Förderprogramm werden Energieeffizienzmassnahmen finanziell unterstützt.