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Verkehrsversuch Einbahnregime Unterdorf: Bezirksratsbeschluss aufgehoben

Der Regierungsrat hat die Beschwerden gegen den im letzten Jahr geplanten Verkehrsversuch für ein Einbahnregime im Unterdorf Küssnacht gutgeheissen.

So präsentierte sich die im letzten Jahr beabsichtigte Verkehrsanordnung des Einbahnregimes im Küssnachter Unterdorf.

 

Im Küssnachter Unterdorf wurde im Jahr 2006 eine Begegnungszone mit verkehrsberuhigenden Massnahmen eingerichtet. Bei hohem Verkehrsaufkommen führen die Verengungen mittels Pfosten und Pflanztrögen immer wieder zu heiklen Situationen. Fahrzeuge, insbesondere Cars und Wohnmobile, vermögen auf der 150 Meter langen, einspurigen Strecke nicht zu kreuzen. Für die Fussgängerinnen und Fussgänger sowie die Besucherinnen und Besucher der Strassencafés ist dies störend. Die hohen Belastungen treten im Unterdorf vor allem in der Sommerzeit verstärkt zutage. Der Bezirksrat ist sich dieser Problematik bewusst. Er wollte die Verkehrsbelastung im Unterdorf im Küssnachter Dorfzentrum reduzieren und die beliebte Begegnungszone von kreuzenden Fahrzeugen befreien. Deshalb beabsichtigte er vom Sommer bis im Herbst 2021 die Durchführung einer Testphase mit einem Einbahnregime im Unterdorf.

Beschwerden gutgeheissen, Sache zurück an den Bezirksrat

Die vom Bezirksrat beschlossene und vom kantonalen Tiefbauamt genehmigte Verkehrsanordnung wurde am 4. Juni 2021 öffentlich aufgelegt. Gegen diese Massnahme wurden sieben Beschwerden eingereicht. Der Regierungsrat hiess nun mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 die Beschwerden gegen die Verkehrsanordnung Einbahnstrasse Unterdorf gut. Damit wurde der Bezirksratsbeschluss vom 28. April 2021 aufgehoben und die Sache an den Bezirksrat zurückgewiesen. Der Bezirksrat hat den Entscheid zur Kenntnis genommen und entschieden, das Anliegen wegen der breiten Opposition gegen einen temporären Testbetrieb nicht weiter zu verfolgen.