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Zwangsrechtliche Liegenschaftsversteigerung

Am 1. Oktober 2021 findet im Monséjour – Zentrum am See in Küssnacht eine zwangsrechtliche Liegenschaftsversteigerung statt.

Schuldner
Meier Alexander, Kreuzmatt 2, 6403 Küssnacht am Rigi

Pfandeigentümer
Meier Alexander, Kreuzmatt 2, 6403 Küssnacht am Rigi

Tag und Zeit der Steigerung
Freitag, 01. Oktober 2021, um 14.00 Uhr

Steigerungslokal
Monséjour – Zentrum am See, grosser Saal im Erdgeschoss, Quaistrasse 2, 6403 Küssnacht am Rigi

Covid-19 Schutzkonzept (3G)
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Liegenschaftsversteigerung sowohl eine Zertifikats- als auch eine Ausweispflicht besteht. Eine Maskenpflicht besteht nicht.

Grundstück
Stockwerkeigentum Nr. S11096, 121/10000 Miteigentum an Nr. 3611, mit Sonderrecht an der 2 ½-Zimmerwohnung im Erdgeschoss, Haus Alpha, Plan 1.1; Sondernutzungsrecht an Kellerabteil Nr. 3, sowie Miteigentumsanteil an Nr. M7246, 30/2250 Miteigentum an Nr. S11167, Autoeinstellplatz Nr. 35, Kreuzmatt 2, 6403 Küssnacht am Rigi

Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung
121/10000 Stockwerkeigentum Fr. 520'000.00. 30/2250 Miteigentum Fr. 20‘000.00

Die Verwertung erfolgt auf Verlangen des Grundpfandgläubigers an 1. Pfandstelle.

Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung an die Steigerungssumme Fr. 50‘000.00 in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Küssnacht am Rigi ausgestellten Bankscheck (kein Privatcheck) zu bezahlen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit die Anzahlung bis spätestens am Mittwoch, 29. September 2021, auf das Postkonto CH3109000000600145281 des Betreibungsamtes Küssnacht am Rigi mit Vermerk: „Anzahlung Grundstücksteigerung vom 01. Oktober 2021“ einzubezahlen.

Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.

Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.

Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.

Küssnacht am Rigi, 24. September 2021
Betreibungsamt Küssnacht