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Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee untersagt

Aufgrund der aktuellen Hochwasserlage des Vierwaldstättersees verbietet der Regierungsrat auf dem Schwyzer Teil des Sees die private Schifffahrt für alle Boote inklusive Stand-Up-Paddles.

Hochwassersituation am 15. Juli 2021 beim Schulhaus Seematt 1 in Küssnacht. Die Boote müssen bis auf Weiteres verankert bleiben und dürfen nicht bewegt werden.

 

Die ergiebigen Regenfälle der letzten Tage haben die Pegel der Seen und Flüsse stark ansteigen lassen. Vielerorts ist das Wasser bereits über die Ufer getreten. Insbesondere für den Vierwaldstättersee gilt die Gefahrenstufe 5 (höchste Stufe). Die Wetterprognosen für die nächste Woche lassen hoffen, dass sich die Lage in ein paar Tagen wieder entspannt. Dennoch werden die Pegel der Seen wegen der Zuläufe der Flüsse und Bäche zumindest vorerst voraussichtlich noch etwas ansteigen und nur allmählich wieder sinken. Durch Wellenschlag der Schiffe kann das Wasser weitere Uferpartien überschwemmen, was zusätzliche Schäden an Liegenschaften und Einrichtungen verursachen kann. Weiter können auch schwimmende Bootsstege durch zusätzliche Wellen beschädigt werden, und es ist der Gefahr durch treibendes Schwemmholz zu begegnen. Aufgrund der aktuellen Situation drängt sich ein Verbot für die private Schifffahrt jedoch einzig für den Vierwaldstättersee auf. Aufgrund der aktuellen Situation wird auf dem Schwyzer Teil des Vierwaldstättersees in Koordination mit den anderen Anrainerkantonen somit ab Samstag, 17. Juli 2021, 00.00 Uhr, und mit Wirkung bis auf Widerruf die Schifffahrt für alle Boote inkl. Stand-Up-Paddles und dergleichen verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind das Militär, die Polizei, Rettungskräfte und Berufsfischer sowie die konzessionierte Schifffahrt.

Gemäss Medienmitteilung der Kantonspolizei Schwyz sind im Zusammenhang mit dem Hochwasser die folgenden Sicherheitsmassnahmen zu beachten:

  • Bootsbesitzer sind aufgefordert, die Taulänge der Vertäuung zu kontrollieren und nötigenfalls zu verlängern, beziehungsweise Boote allenfalls ausserhalb der Bootshäuser und Unterstände zu stellen.
  • Halten Sie sich nicht in Gewässernähe auf und gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
  • Fahren Sie nicht mit Fahrzeugen auf überfluteten Strassen.
  • Halten Sie sich nicht in Gewässernähe auf und meiden Sie vom Hochwasser betroffene Gebiete.
Hochwasser

Hochwassersituation am 15. Juli 2021 auf dem Seemattweg, Blick Richtung Seeplatz, in Küssnacht.