Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Das Zeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit oder eventuell auch deren Einschränkungen nach ZGB Art. 13.
Sie können das Zeugnis bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Innerschwyz bestellen.