Im Bezirk Küssnacht leben rund 2'500 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Sie machen einen wesentlichen Teil der Bevölkerung aus. Diesen jungen Menschen will der Bezirk Küssnacht gute Rahmenbedingungen für ein gelingendes Aufwachsen zur Verfügung stellen. Ebenso setzt sich der Bezirk für die Förderung von Familie und Beruf ein und möchte ein attraktives Beratungs- und Freitzeitangebot anbieten.
Bei Fragen und Anliegen zum Kinder- und Jugendbereich kann der Kommissionspräsident, Toni Schuler, kontaktiert werden. Die Kinder- und Jugendkommission freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der aktuellen Beratungsstellen, Betreuungsangeboten und Ideen zur Freizeitgestaltung.
Die schweizerische Kinder- und Jugendpolitik basiert auf den drei Säulen Schutz, Förderung und Mitwirkung. Diese stehen im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 und der schweizerischen Bundesverfassung. Für die Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz sind in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bund übernimmt unterstützende und ergänzende Aufgaben.
Seit dem 1. Juli 2018 ist die vom Bezirksrat neu gegründete Kinder- und Jugendkommission im Amt. Sie vertritt die Interessen der Kinder und Jugendlichen, sorgt für Vernetzung , Information und Koordination und stellt Ressourcen bereit.
Bei Fragen und Anliegen zum Kinder- und Jugendbereich kann der Kommissionspräsident, Toni Schuler, kontaktiert werden. Die Kinder- und Jugendkommission freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.
Der Jugendschutz in der Schweiz ist durch kein eigentliches Jugendschutzgesetz geregelt. Die Regelungen zum Jugendschutz setzen sich aus verschiedenen Gesetzen des Bundes sowie der Kantone zusammen, die dem Schutz von Kinder und Jugendlichen in der Öffentlichkeit dienen. Grundsätzlich werden in den Gesetzen das Mindestalter zum Konsum von Tabak und Alkohol sowie die Aufenthaltsorte und Aufenthaltsdauer in der Öffentlichkeit festgelegt.
Jugendliche verhalten sich risikobereiter und sind unerfahrener als Erwachsene. Deshalb braucht es Schutzbestimmungen, die junge Menschen vor einem zu frühen und übermässigen Alkoholkonsum schützen. Im Wachstum reagiert der Körper besonders sensibel auf Alkohol. Regelmässiger sowie übermässiger Konsum verändert das jugendliche Gehirn nachhaltig und negativ. Je früher sich junge Menschen den Konsum von Suchtmittel zur Gewohnheit machen, desto grösser ist das Risiko einer späteren Abhängigkeit.
Nützliche Infos finden Sie auf folgender Website.
Planen Sie eine Veranstaltung? Für die Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen im Alkoholbereich hilft Ihnen die Fachstelle gesundheit schwyz weiter.
Alkohol, Tabak und Drogen sind in unserer Gesellschaft allgegenwärtig, auch im Alltag Ihres Kindes. Ihr Kind beobachtet, in welchen Situationen Sie oder andere Erwachsene Alkohol trinken oder Tabak rauchen. Kinder und Jugendliche begegnen Alkohol, Tabak und illegalen Drogen auch im Kontakt mit Gleichaltrigen.
Weitere Informationen und Beratung zum Thema Drogen finden Sie auf folgender Website und bei der Fachstelle für Alkohol- und Drogenprobleme Sucht Schweiz.
parentu informiert Eltern in 15 Sprachen – damit alle Kinder in einem förderlichen und gesunden Umfeld aufwachsen können. Die App schickt alle wichtigen Informationen zur kindlichen Entwicklung via Push-Nachrichten direkt auf das Smartphone der Eltern.
parentu ist einfach und praktisch: Ohne aufwendige Suche sind alle Informationen übersichtlich und verständlich aufbereitet sowie jederzeit zugänglich. Die App vermittelt über 300 Inhalte altersentsprechend ab Geburt bis zum
16. Geburtstag. Themen sind das Aufwachsen, die Bildung und Erziehung der Kinder. Eltern erhalten Anregungen für die Gestaltung des Familienalltags sowie Hinweise auf Events und Aktuelles aus der Region. Fachpersonen finden Informationen für ihre Beratungstätigkeit.
Die App parentu
Dateien zum Download:
Flyer parentu [pdf, 1.4 MB]
Eingabeformular für Vereine [pdf, 730 KB]
QR-Codes für den Download des Apps [pdf, 22 KB]
Gemäss § 19 Abs. 3 der Gesundheitsverordnung des Kantons Schwyz (SRSZ 571.111) kann den Hebammen für Hausgeburten und für Wochenbettpflege bei ambulanten Geburten folgende Entschädigung ausgerichtet werden (Beträge gültig ab 01.01.2024):
Pikettdienstpauschale | Betrag |
---|---|
Wochenbettbetreuung | Fr. 250.00 |
Hausgeburt | Fr. 500.00 |
Bitte beachten Sie
Vorgehen
Die Eltern reichen das Gesuch um Kostenrückerstattung [docx, 39 KB] mit folgenden Beilagen ein:
Die Unterlagen sind an folgende Adresse einzureichen:
Bezirk Küssnacht
Soziales und Gesellschaft
Seemattweg 6
6403 Küssnacht am Rigi
oder per E-Mail an: sozialedienste@kuessnacht.ch.