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Reisevollmacht (minderjährige Personen)

Aufgrund des Haager Übereinkommens gegen Kindesentführungen ist die Schweiz verpflichtet, alle Massnahmen zu treffen, um Kindesentführungen zu verhindern. Dazu gehört auch die Überprüfung, ob ein Kind allein tatsächlich ins Ausland reisen darf, oder ob eine bekannte Person, die mit dem Kind reist, auch die Erlaubnis der Eltern oder der Erziehungsberechtigten hat.

Wann braucht es eine Reisevollmacht?

Ob es eine Reisevollmacht braucht oder nicht, hängt von den Vorschriften des Einreiselandes ab. Auch wenn die Reisevollmacht nicht obligatorisch ist, empfiehlt es sich dringend eine mitzuführen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Welche Arten von Reisevollmachten gibt es?

Es wird zwischen zwei Reisevollmachten unterschieden: Eine für alleinreisende Kinder und eine für Kinder, die mit anderen erwachsenen Personen als ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten reisen. Wählen Sie die passende Reisevollmacht aus:

Reisevollmacht ohne Begleitung

Reisevollmacht mit Begleitung

Wann müssen Reisevollmachten beglaubigt werden?

Prüfen Sie vorgängig, ob Sie die für das entsprechende Einreiseland die Reisevollmacht beglaubigen lassen müssen. Falls dem so ist, folgen Sie dieser Anleitung:

  1. Wählen Sie oben das passende Formular für die Reisevollmacht (ohne oder mit Begleitung).
  2. Drucken Sie es aus.
  3. Füllen Sie das Formular aus. Achtung: bitte noch nicht unterschreiben.
  4. Bringen Sie das ausgefüllte Formular ohne Unterschrift in die Bezirkskanzlei vorbei. Dort können Sie es unterschreiben und beglaubigen lassen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Beglaubigung.