Aufgrund des Haager Übereinkommens gegen Kindesentführungen ist die Schweiz verpflichtet, alle Massnahmen zu treffen, um Kindesentführungen zu verhindern. Dazu gehört auch die Überprüfung, ob ein Kind allein tatsächlich ins Ausland reisen darf, oder ob eine bekannte Person, die mit dem Kind reist, auch die Erlaubnis der Eltern oder der Erziehungsberechtigten hat.
Ob es eine Reisevollmacht braucht oder nicht, hängt von den Vorschriften des Einreiselandes ab. Auch wenn die Reisevollmacht nicht obligatorisch ist, empfiehlt es sich dringend eine mitzuführen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Es wird zwischen zwei Reisevollmachten unterschieden: Eine für alleinreisende Kinder und eine für Kinder, die mit anderen erwachsenen Personen als ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten reisen. Wählen Sie die passende Reisevollmacht aus:
Reisevollmacht ohne Begleitung
Prüfen Sie vorgängig, ob Sie die für das entsprechende Einreiseland die Reisevollmacht beglaubigen lassen müssen. Falls dem so ist, folgen Sie dieser Anleitung: