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Renaturierung Dorf- und Giessenbach: Unterlagen werden angepasst

Aufgrund von Rückmeldungen aus der Bevölkerung werden die Unterlagen des Projekts Renaturierung Dorf- und Giessenbach angepasst und das Projektdossier für die öffentliche Auflage erarbeitet.

Der oben abgebildete Situationsplan im Massstab 1:200 stammt aus dem Projektdossier, welches der Bevölkerung zur Einsichtnahme auf der Kanzlei zur Verfügung gestellt wurde. Dieser entspricht dem aktuellen Planungsstand und hat entsprechend seine Verbindlichkeit. Beim Übersichtsplan Renaturierungsprojekt handelt es sich bei der Abbildung in der Botschaft um eine schematische Zeichnung (Schemaskizze), welche den Sachverhalt vereinfacht darstellen soll. Solche Zeichnungen sind nicht massstabgetreu. Die in diesem Fall doch grossen Abweichungen sind sicher unglücklich. Das Projektteam hatte entschieden, eine vereinfachte Schemaskizze in der Botschaft zu kommunizieren.

 

Die Projektierung von Wasserbauprojekten im engen urbanen Raum ist anspruchsvoll. Viele Aspekte (Hochwasserschutz, Werkleitungen, ökologische Aufwertungsmassnahmen, Naherholung, Verkehrslinien…) müssen im Sinne einer gesamtheitlichen Planung berücksichtigt werden. Entsprechend resultieren detaillierte und umfassende Plangrundlagen. Diese Plangrundlagen (Situationspläne, Querprofile, Längenprofile und Normalien sowie ein technischer Bericht) wurden der Bevölkerung auf der Kanzlei zur Einsicht zur Verfügung gestellt. In der Botschaft, welche allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirks Küssnacht zugestellt wurde, sollten die Sachverhalte vereinfacht und entsprechend der abgebildeteten schematischen Skizze dargestellt werden. Schemaskizzen dienen der Bevölkerung, um sich ein Bild von der Situation zu machen und im Allgemeinen zu verstehen, was geplant und umgesetzt werden soll. Schemaskizzen haben aufgrund ihrer nicht massstabgetreuen Abbildung keine Rechtsverbindlichkeit.

Projektunterlagen angepasst

Die Präsentation des Projekts Renaturierung Dorf- und Giessenbach an der Bezirksgemeinde hat zu verschiedenen Rückmeldungen geführt. Aufgrund dieser Rückmeldungen werden die Projektunterlagen angepasst und das Projektdossier für die öffentliche Auflage erarbeitet. So entsteht beispielsweise anstelle der stark verkleinerten Rasenfläche hin zum Springbrunnen auf der Insel zwischen den Bächen eine neue, vielseitig nutzbare Fläche.

Das Auflagedossier liegt während 30 Tagen öffentlich auf. Entsprechend haben die Bevölkerung, Interessensvertretungen etc. die Möglichkeit des rechtlichen Gehörs, bevor die Projektbewilligung erteilt wird. Der Bezirk Küssnacht nimmt jederzeit Anliegen im Zusammenhang mit dem Projekt auf und prüft deren Umsetzungsmöglichkeit. Der Bezirk dankt allen Projektbeteiligten für die aktive und konstruktive Mitwirkung im Projekt.

Was wäre bei einem Nein an der Urnenabstimmung?

Bei einem Nein an der Urne müsste das Projekt Renaturierung Dorf- und Giessenbach vorübergehend sistiert werden. Der Kanton könnte nach einer Sistierung Auflagen machen. Insbesondere mit der neuen Gewässerraumausscheidung entlang der vorhandenen Linienführung des Dorf- und Giessenbachs würde dann die heutige Nutzung der Lindenhofwiese stark beeinträchtigt werden. «Wir sind überzeugt, dass das vorliegende Projekt für alle einen grossen Mehrwert bringt. Auch wäre die heute gesicherte Finanzierung durch Kanton und Bund bei einem neuen Projekt nicht mehr zwingend gegeben», hält René Hunziker, Bezirksrat Ressort Infrastruktur, fest.