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Nutzungsplanung: Gesamtrevision beim Regierungsrat

Am 14. Juni 2026 haben die Stimmberechtigten des Bezirks Küssnacht die Vorlage zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung angenommen. Nun steht die Genehmigung durch den Regierungsrat an.

Am 14. Juni 2026 haben die Stimmberechtigten des Bezirks Küssnacht die Vorlage zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung angenommen. Die Revision schafft eine zeitgemässe und gesetzeskonforme Grundlage für die räumliche Entwicklung des Bezirks. Gleichzeitig wird das Baureglement vereinfacht und übersichtlicher strukturiert. Damit erfüllt der Bezirk auch den Auftrag des Kantons.

Wie bereits in der Botschaft kommuniziert, steht nun in einem letzten Schritt die Genehmigung der Gesamtrevision durch den Regierungsrat an. Der Bezirk hat das Dossier entsprechend an den Kanton überreicht. Sobald die Genehmigung der Gesamtrevision erteilt ist, tritt die neue Nutzungsplanung in Kraft. Anschliessend werden die konkreten Umsetzungsbestimmungen definiert, damit die neuen Regelungen angewendet werden können.

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