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Verlängerung Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis)

L-Ausweis (Kurzaufenthalt)

Wenn Sie einen L-Ausweis besitzen, erhalten Sie keine automatische Aufforderung des Einwohneramts oder des Amt für Migrations, Ihre Aufenthaltsbewilligung verlängern zu lassen.

Damit Sie Ihre Bewilligung verlängern können, bringen Sie uns Ihren Original Ausweis, eine aktuelle Arbeitgeberbestätigung, eine aktuelle Pass- oder Personalausweiskopie sowie zwingend das Formular E1 (Rückseite mit Unterschrift Arbeitgeber) vorbei.



B-Ausweis (Jahresaufenthalt)

Wenn Sie einen B-Ausweis besitzen, erhalten Sie vom Bundesamt für Migration automatisch ein Verlängerungsgesuch zugestellt. Dieses Verlängerungsgesuch ist zusammen mit dem Original Ausländerausweis sowie einer aktuellen Pass- oder Personalausweiskopie persönlich bei uns abzugeben.
 



C-Ausweis (Niederlassung)

Wenn Sie einen C-Ausweis besitzen, erhalten Sie vom Bundesamt für Migration automatisch ein Verlängerungsgesuch zugestellt. Dieses Verlängerungsgesuch ist zusammen mit dem Original Ausländerausweis und einer aktuellen Pass- oder Personalausweiskopie persönlich bei uns abzugeben.

Zuständige Abteilung