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Kindes- und Erwachsenenschutz (externe Behörde)

Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Es ersetzt das alte Vormundschaftsrecht und somit die ehemaligen Vormundschaftsbehörden.

Für alle erstinstanzlichen Entscheide ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde. Jede Person kann sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wenden, wenn sie den Eindruck hat, eine erwachsene Person oder ein Kind sei gefährdet und benötige behördliche Unterstützung.

Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Bereich Kindesschutz:

  • Beziehung zwischen Eltern und Kind
  • Schutz des Kindes in seiner psychischen und physischen Integrität
  • Schutz des Kindesvermögens
  • Aufsicht über Tages- und Familienpflege sowie Kindertagesstätten
  • Anordnen von Beistandschaften/Vormundschaften

Bereich Erwachsenenschutz:

  • Die eigene Vorsorge
  • Patientenverfügungen
  • Bewegungseinschränkende Massnahmen
  • Fürsorgerische Unterbringung
  • Anordnen von Beistandschaften

Für den Bezirk Küssnacht ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Innerschwyz zuständig.

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Innerschwyz
Industriestrasse 7
6440 Brunnen
Postadresse: Postfach 1240, 6431 Schwyz
Telefon: 041 819 14 95
Telefax: 041 819 14 14

Amtsbeistandschaft

Mit Beschluss vom 24. Januar 2012 hat der Regierungsrat Schwyz das Kantonsgebiet in Zuständigkeitskreise unterteilt und die Amtsbeistandschaften neu geordnet. Für den Bezirk Küssnacht ist die Amtsbeistandschaft Innerschwyz 2 zuständig:

Amtsbeistandschaft Innerschwyz 2
Parkstrasse 16
6410 Goldau
Telefon: 041 819 14 96
Telefax: 041 819 14 12

Zuständige Abteilung