Der Sachbereich Erbschaftswesen nimmt innerhalb der Abteilung Soziales und Gesellschaft einen wichtigen Platz ein.
Mit dem Tod eines Menschen sehen sich Angehörige plötzlich mit einer Vielzahl von formalen Auflagen konfrontiert. Tätigkeiten wie die Regelung der Bestattung oder die diversen Abmeldungen erscheinen unendlich. Öffentliche und private Stellen (Pfarramt, Erbschaftsamt und Pro Senectute) informieren und unterstützen gerne.
Das Erbschaftsamt Küssnacht ist zuständig für Sicherungsmassregeln gemäss Art. 551 ZGB ff, sowie für die Inventaraufnahme für die direkte Bundessteuer zuhanden der kant. Steuerverwaltung. (§178 Abs. 1 StG bzw. Art. 154 Abs. 1 DBG). Es wird durch das Bezirksgericht Küssnacht mit der Ermittlung der Erben und der Erstellung der Erbenverzeichnisse beauftragt.
Das Erbschaftsamt Küssnacht steht den Angehörigen des/der Verstorbenen für Auskünfte im Zusammenhang mit den Nachlassangelegenheiten gerne zur Verfügung.
Letztwillige Verfügungen werden durch das Bezirksgericht Küssnacht (Einzelrichter) eröffnet.
Für die Ausstellung von Erbbescheinigungen ist ebenfalls das Bezirksgericht Küssnacht (Einzelrichter) zuständig. Bestellformulare für die Erbbescheinigungen können beim Bezirksgericht, beim Erbschaftsamt oder beim Einwohneramt bezogen werden.
Das öffentliche Inventar (Art. 580 ZGB) muss beim Bezirksgericht Küssnacht (Einzelrichter) innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme des Todes schriftlich verlangt werden.
Letztwillige Verfügungen können beim Einwohneramt Küssnacht hinterlegt werden.
Weitere Informationen zu den nachfolgenden Themen finden Sie in der Broschüre Erbschaft:
Erbschaftsbroschure [pdf, 369 KB]
In unserem Online-Schalter finden Sie alle dazugehörigen Dokumente zum Download.