Damit wir Sie aus unseren Registern austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns am Schalter oder Online über EUmzug abmelden.
Wenn Sie definitiv ins Ausland ziehen, nehmen Sie bitte zuerst mit dem Steueramt Kontakt auf und melden sich anschliessend beim Einwohneramt ab.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Eine schriftliche Abmeldung ist in Ausnahmefällen unter Verrechnung der Kosten möglich. Bitte nehmen Sie dafür mit uns Kontakt auf.