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Gesamtrevision Nutzungsplanung

 

Öffentliche Auflage (April 2024)

Nach mehreren Mitwirkungsrunden mit der Bevölkerung und zwei Vorprüfungen durch das Raumplanungsamt liegen nun der revidierte Zonenplan und das umfassend überarbeitete Baureglement vor. Am 26. März 2024 von 19:30 bis 21:00 findet im Monséjour (grosser Saal) dazu eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Die öffentliche Auflage dauert vom 5. April bis am 4. Mai 2024. Das ganze Dossier kann ab dem 5. April 2024 als PDF (hier) abgerufen werden.

Zonenplan und Baureglement (Januar 2023)

Das Begleitgremium mit Vertretern aus Küssnacht, Immensee und Merlischachen unter der Leitung von Bezirksrat Roman Schlömmer hat im Verlauf des Jahres 2022 den Zonenplan verfeinert und das neue Baureglement ausgearbeitet sowie den kommunalen Richtplan "Verkehr" überarbeitet. Die Rückmeldungen aus der öffentlichen Mitwirkung im Frühjahr 2022 wurden nach Möglichkeit berücksichtigt und umgesetzt.

Zonenplan und Baureglement: Mitwirkung

In der aktuellen Phase der Gesamtrevision hat das Begleitgremium den Zonenplan und das Baureglement erarbeitet sowie den kommunalen Richtplan "Verkehr" überarbeitet. Der Bezirksrat lädt die interessierte Bevölkerung ein, alle diese Pläne zu diskutieren.

Dokumente zur Mitwirkung: 

 

Öffentliche Mitwirkung: Schriftliche Rückmeldungen bis Freitag, 24. Februar 2023

Ihre Meinung ist uns wichtig. Nutzen Sie die letzte Möglichkeit und schreiben Sie uns Ihre Anliegen zum Zonenplan und zum Baureglement sowie zum kommunalen Richtplan "Verkehr"! Die Pläne sind ab dem 20. Januar 2023 aufgeschaltet.

Die öffentliche Mitwirkung ist abgeschlossen.

Zonenplankonzept (Januar 2022)

Unter der Leitung des Ressortvorstehers Planung, Umwelt und Verkehr, Roman Schlömmer, hat das Begleitgremium mit Vertretern aus Küssnacht, Immensee und Merlischachen die Ziele und Grundsätze des Räumlichen Entwicklungskonzepts konkretisiert. Zahlreiche Rückmeldungen der Bevölkerung zum Räumlichen Entwicklungskonzept betraffen den Verkehr. Der erarbeitete Richtplan "Verkehr" zeigt nun, wie sich der Bezirk verkehrspolitisch positionieren will. Für jeden der drei Orte liegt zudem bereits ein Konzept für den Zonenplan und das neue Baureglement vor.

Zonenplankonzept: Mitwirkung

Informationsveranstaltung am 11. Januar 2022, 19:30 Uhr im Monséjour

Die Nutzungsplanung des Bezirks Küssnacht wird seit Mitte 2020 revidiert. In der aktuellen Phase der Gesamtrevision hat das Begleitgremium mit Vertretern aus Küssnacht, Immensee und Merlischachen unter der Leitung von Bezirksrat Roman Schlömmer ein Konzept für den Zonenplan und das Baureglement erarbeitet. Der Bezirksrat lädt die interessierte Bevölkerung ein, alle diese Pläne zu diskutieren.

Aufgrund der Covid-19-Massnahmen ist an diesem Anlass ein gültiges 3G-Zertifikat vorzuweisen. Die Teilnehmerzahl an der Informationsveranstaltung ist auf 50 Personen begrenzt. Deshalb ist eine Anmeldung zwingend erforderlich: E-Mail an nutzungsplanung@kuessnacht.ch oder telefonisch an 041 854 02 30. Die Veranstaltung kann auch via Internet online mitverfolgt oder später angeschaut werden. (https://youtu.be/840DRvujUew)

Dokumente:
Zonenplanübersicht [pdf, 18.8 MB]
Zonenplan Küssnacht [pdf, 15.1 MB]
Zonenplan Immensee [pdf, 21.4 MB]
Zonenplan Merlischachen [pdf, 7.8 MB]
Zonenplan Sumpf [pdf, 13.6 MB]
Zonenplan Haltikon [pdf, 14.1 MB]
Zonenplan Fänn [pdf, 14.9 MB]
Kernzonenplan Küssnacht [pdf, 1.2 MB]
Kernzonenplan Immensee [pdf, 528 KB]
Kernzonenplan Merlischachen [pdf, 618 KB]
​Richtplan Strassen [pdf, 21.0 MB]
​​​Richtplan Radwege [pdf, 20.5 MB]
Richtplan Fuss- und Wanderwege [pdf, 21.1 MB]
Werkstattbericht Gesamtrevision Nutzungsplanung [pdf, 924 KB]

Diskussionsabende am 18./19./20. Januar 2022 um 19:30 Uhr im Monséjour

Es besteht zudem die Möglichkeit, auf Anmeldung an individuellen Diskussionsabenden spezifische Fragen zu den drei Orten zu stellen:
18. Januar 2022, 19:30 — 21 Uhr «Fokus Küssnacht»
19. Januar 2022, 19:30 — 21 Uhr «Fokus Immensee»
20. Januar 2022, 19:30 — 21 Uhr «Fokus Merlischachen»

Aufgrund der Covid-19-Massnahmen ist an diesen Anlässen ein gültiges 3G-Zertifikat vorzuweisen. Die Teilnehmerzahl an den Diskussionsabenden ist jeweils auf 50 Personen begrenzt. Deshalb ist eine Anmeldung für die Abende zwingend erforderlich: E-Mail an nutzungsplanung@kuessnacht.ch oder telefonisch an 041 854 02 30.

Öffentliche Mitwirkung: Schriftliche Rückmeldungen bis 11. Februar 2022

Ihre Meinung ist uns wichtig. Nutzen Sie diese Möglichkeit und schreiben Sie uns Ihre Anliegen zum Konzept für den Zonenplan und das Baureglement! Die Konzeptpläne sind ab dem 7. Januar 2022 aufgeschaltet.

Schriftliche Rückmeldungen sind bis am 11. Februar 2022 an die Bauverwaltung zu richten: E-Mail an nutzungsplanung@kuessnacht.ch oder an Bezirk Küssnacht, Bauamt, Seeplatz 2/3, Postfach 176, 6403 Küssnacht am Rigi.

Zonenplankonzept: Mitwirkung Auswertung

Zum Konzept für den Zonenplan und das Baureglement sowie zum kommunalen Richtplan "Verkehr" wurden aus der Bevölkerung und von den Verbänden rund 260 schriftliche Anliegen eingereicht. Die anonymisierte Auswertung liegt nun in Berichtform und in einer tabellarischen Übersicht vor. Die Dokumente (PDF) können ab dem 1. Juli 2022 mit dem Link heruntergeladen werden.

Dokumente:
Tabellarische Übersicht [pdf, 286 KB]
Mitwirkungsbericht [pdf, 170 KB]

Bei technischen Problemen können Sie sich an das Bauamt wenden: 041 854 02 30.

Nächste Schritte
Ende des Jahres werden wir zu einer weiteren Mitwirkungsmöglichkeit einladen. Schwerpunkte werden dann der fertige Zonenplan und das neue Baureglement sein.

 

Räumliches Entwicklungskonzept (November 2020)

Ein Begleitgremium mit Vertretern aus Küssnacht, Merlischachen und Immensee hat unter der Leitung von Roman Schlömmer (Ressortvorsteher Planung, Umwelt und Verkehr des Bezirks Küssnacht) unter dem Arbeitstitel «Räumliches Entwicklungskonzept» (REK) ein Zukunftsbild skizziert. Das REK Küssnacht definiert die Ziele und Grundsätze der räumlichen Entwicklung des Bezirks. Es ist ein Wegbereiter und Werkzeug für die anstehende Revision der Nutzungsplanung.

REK: Mitwirkung 

Die Ziele und Grundsätze der räumlichen Entwicklung sind im folgenden Plan skizziert.

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Räumliches Entwicklungskonzept Bezirk Küssnacht: Den Landschaftsraum und die bauliche Entwicklung des Siedlungsgebiets aufeinander abstimmen.

 

Nach der erneuten deutlichen Ablehnung der Revision der Nutzungsplanung durch die Stimmbevölkerung am 10. Februar 2019 hat der Bezirksrat die Revision der Nutzungsplanung grundlegend neu gestartet. Unter der Leitung des Ressortvorstehers Planung, Umwelt und Verkehr, Roman Schlömmer, hat ein Begleitgremium mit Vertretern aus Küssnacht, Immensee und Merlischachen unter dem Titel «Räumliches Entwicklungskonzept» ein Zukunftsbild skizziert. Die Gedanken und Überlegungen des Begleitgremiums unter der Leitung von Bezirksrat Roman Schlömmer wurden am 11. November 2020 im Monséjour präsentiert. Dieser Informationsanlass bildete den Auftakt für die Mitwirkung der Bevölkerung.

Der Bezirk ist ein attraktiver Wohn- und Arbeitsort

Die hohe Wohnqualität, die Lage am Vierwaldstättersee und Zugersee, eine einmalige Landschaft vor der Haustüre, die gute Verkehrsanbindung und das aktive Vereins- und Dorfleben machen den Bezirk Küssnacht als Wohn- und Arbeitsort äusserst attraktiv. Das Wachstum der vergangenen Jahre ist ein Spiegel dieser hohen Standortqualitäten. Über 13 200 Personen haben im Bezirk ihr Zuhause. Die drei Orte Küssnacht, Immensee und Merlischachen blicken auf eine rege Bautätigkeit in den vergangenen Jahren zurück.

Entwicklungskonzept

Gemeinsam ein Zukunftsbild entwickeln

Das Begleitgremium hat die vergangene Entwicklung analysiert. Pläne und Karten halten die strategischen Überlegungen fest. Sie zeigen, wie und wo die Orte im Bezirk Küssnacht wachsen sollen und welche Qualitäten zu erhalten sind. Diese Aussagen und Inhalte sollen nun mit der Bevölkerung diskutiert und reflektiert werden. Situationsbedingt erfolgt die Mitwirkung nicht wie üblich mittels Workshops, sondern mit elektronischen Hilfsmitteln.

Am heutigen Zukunftsbild orientiert sich die Revision der kommunalen Nutzungsplanung

Das räumliche Entwicklungskonzept blickt in die Zukunft. Nicht alle skizzierten Ideen und Inhalte können sofort umgesetzt werden. Dennoch ist das räumliche Entwicklungskonzept ein wichtiger Wegbereiter für die Revision der Richt- und Nutzungsplanung. Daher ist dem Ressortvorsteher Roman Schlömmer wichtig, dass sich die Bevölkerung, die politischen Parteien und weitere interessierte Kreise frühzeitig in den Planungsprozess einbringen können.

Fünf Grundsätze zur räumlichen Entwicklung

Das Begleitgremium fasst die Überlegungen in fünf Grundsätzen zusammen, die als Richtschnur für die Revision der Nutzungsplanung dienen sollen.

Grundsatz 1: Die landschaftlichen Qualitäten bewahren

  • Die räumliche Entwicklung berücksichtigt die landschaftlichen Qualitäten, die vor allem durch die beiden Seebuchten, die Topografie und die Rigi bestimmt wird.
  • Dem Übergang von der Siedlung zur Landschaft gilt ein besonderes Augenmerk.

Grundsatz 2: Qualität vor Quantität stellen

  • Die bauliche Entwicklung wird im bestehenden Siedlungsgebiet mit hoher Qualität vorangetrieben.
  • Die Ressource Boden wird haushälterisch genutzt. Insbesondere an den gut erschlossenen Lagen ist eine bauliche Verdichtung anzustreben. Hier entstehen neuer Wohnraum und Angebote für attraktive Arbeitsplätze.
  • Dabei wird ein gemässigtes Bevölkerungswachstum gemäss den Vorgaben im Richtplan des Kantons Schwyz angestrebt.

Grundsatz 3: In den Orten unter Wahrung der Identität differenziert weiterbauen

  • Küssnacht, Immensee und Merlischachen werden differenziert nach ihrer Funktion, Lage und baulichen Struktur weiterentwickelt, wobei den Identitäten und Besonderheiten der Quartiere Rechnung getragen wird.
  • Die Orte werden für alle Verkehrsarten sowohl untereinander als auch nach aussen gut vernetzt und optimal an den öffentlichen Verkehr angeschlossen.

Grundsatz 4: Grün- und Freiräume schaffen und erhalten

  • Das bestehende Angebot an Grün und Freiräumen ist zu erhalten.
  • Die Erreichbarkeit der Naherholungsgebiete und Anziehungspunkte ist insbesondere für den Fuss und Veloverkehr zu optimieren.

Grundsatz 5: Öffentlichen Raum aufwerten

  • Dem Erscheinungsbild des öffentlichen Raums wird eine hohe Bedeutung beigemessen.
  • Es wird ein sicheres Fuss und Velowegnetz gewährleistet.

Dokumente
Präsentation Infoveranstaltung - Öffentliche Mitwirkung [pdf, 3.4 MB]
Räumliches Entwicklungskonzept Bezirk Küssnacht [pdf, 6.3 MB]
Medienmitteilung Räumliches Entwicklungskonzept [pdf, 1.5 MB]
Räumliches Entwicklungskonzept Quo Vadis [pdf, 1.7 MB]
Räumliches Entwicklungskonzept Sprechstunden Küssnacht [pdf, 261 KB]
Räumliches Entwicklungskonzept Sprechstunden Immensee und Merlischachen [pdf, 1.5 MB]

Video der Infoveranstaltung
Aufzeichnungsvideo der Infoveranstaltung vom 11.11.2020

REK: Mitwirkung Ergebnis

Das Ergebnis der Online-Mitwirkung liegt in einem umfassenden Bericht vor.

Übersichtsplan räumliches Entwicklungskonzept des Bezirks Küssnacht.

An der Online-Mitwirkung zum räumlichen Entwicklungskonzept (REK) des Bezirks Küssnacht nahmen 331 Personen teil. Es konnten damit mehr Personen erreicht werden, als üblicherweise an Workshop-Verfahren teilnehmen. «Das Mitwirkungsverfahren ist zwar nicht repräsentativ für die ganze Bevölkerung des Bezirks Küssnacht. Dennoch geben die Rückmeldungen einen guten Überblick über die Tragfähigkeit des durch das Begleitgremium entworfenen Zielbilds und zu den sensiblen und wichtigen Themen», sagt Bezirksrat Roman Schlömmer, der den Neustart der Gesamtrevision der Nutzungsplanung leitet.

Mitsprache wird sehr begrüsst

Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüssten den Prozess zum REK und schätzten es, dass die Bevölkerung einbezogen wurde und sich zu den Grundsätzen und Zielen der Nutzungsplanung äussern konnte.

Grundsätze und Kernthemen des REK werden grossmehrheitlich unterstützt

«Erfreulich ist, dass die grosse Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Stellenwert dieses strategischen Planungsinstruments gut einordnen konnte und die Grundsätze und Ziele des REK grossmehrheitlich unterstützt und positiv bewertet hat», hält Roman Schlömmer fest. Auch das anvisierte moderatere Wachstum schien in der Bevölkerung unbestritten zu sein. Die Auswertung zeigte aber auch eine breite Vielfalt an Einzelthemen, die zwar wichtig sind, in der grossen Flughöhe des REKs jedoch nur schwer eingeordnet werden können. Erwartungsgemäss sind auch politisch gegenläufige Haltungen zu den Themen Wachstum und Innenentwicklung erkennbar, wobei diesbezüglich keine verhärteten Fronten ausgemacht werden konnten.

Online-Mitwirkung zeigt die sensiblen Themen

Roman Schlömmer fasst die sensiblen Themen zusammen, die für die weiteren Planungsschritte von hoher Bedeutung sind:

  • Die Qualität der in den jüngeren Jahren erstellten Wohnsiedlungen wird von vielen bemängelt. Hier braucht es eine Kurskorrektur bei den Anforderungen an die Gestaltungspläne.
  • Die Innenentwicklung wurde kontrovers beurteilt. Sie kann nur gelingen, wenn als Ausgleich zur höheren baulichen Dichte gutgestaltete Aussenräume entstehen und die bauliche Entwicklung auf den jeweiligen Gebietscharakter abgestimmt wird. Diesbezüglich braucht es Vorschriften im Baureglement, damit bei der Siedlungserneuerung neue aufenthaltsfreundliche Aussenräume entstehen können.
  • Die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestätigt, dass die bauliche Entwicklung in den Orten Merlischachen, Immensee, dem Ortsteil Sumpf sowie an den Hanglagen in Küssnacht zurückhaltend erfolgen soll. Die Mehrheit steht grossen Neubausiedlungen kritisch gegenüber. Diesbezüglich gilt es, einen mehrheitsfähigen Weg im Umgang mit den Dichtevorgaben im kantonalen Richtplan und den heutigen Nutzungsziffern zu finden.
  • Die Zugänge zu den Ufern des Vierwaldstätter- und Zugersees sind ein häufig genanntes Anliegen. Eine Verbesserung kann nicht mit der Nutzungsplanung gesteuert werden. Dazu sind Projekte und Vereinbarungen mit den betroffenen Grundeigentümern nötig. Eine Schlüsselrolle spielen zudem die Parkierungsanlagen. Wenn möglich soll der Parkplatz auf dem Seeplatz in Küssnacht teilweise aufgehoben und umgestaltet werden. Auch die Erschliessung des Chiemens in Immensee ist auf Projektstufe zu lösen.
  • In der weiteren Planungsphase sind auch die Regelungsmöglichkeiten zur Siedlungsbegrünung und Förderung der Biodiversität auszuloten.
  • Ebenso stellt sich die Frage, mit welchen Massnahmen die Nutzungsplanung zur Förderung von preisgünstigen und altersgerechten Wohnungen an zentraler Lage beitragen kann.
  • Im Weiler Haltikon stellt sich für die dort angesiedelten Gewerbebetriebe die Frage nach den Entwicklungsperspektiven im Zonenplan.
  • Allgemein beschäftigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer viele Fragen rund um die Mobilität und wie man sich fortbewegt. Das ÖV-Angebot wird mit Ausnahme von Küssnacht in allen Orten als unzureichend beurteilt. Kritisiert wurden auch das Fuss- und Velonetz und die Sicherheit auf den stärker frequentierten Strassen. Bemängelt werden ebenso die Emmissionen entlang der Ortsdurchfahrten. Hier werden siedlungsverträgliche Lösungen gewünscht. Dazu braucht es einen Verkehrsrichtplan, mit dem die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung aufeinander abgestimmt werden kann.

Bezirksrat verabschiedet das REK als Leitplanke für die Revision der Richt- und Nutzungsplanung

Das Begleitgremium mit Vertretern aus den Orten Küssnacht, Immensee und Merlischachen hat die Rückmeldungen der Bevölkerung eingehend diskutiert und das Meinungsbild in einem Bericht zusammengefasst. Das mit dem Ergebnis des Mitwirkungsverfahrens ergänzte REK hat der Bezirksrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit bildet das REK die Leitplanke und Orientierungshilfe für die Revision der Richt- und Nutzungsplanung.

Dokumente

Bericht zur Mitwirkung (Online-Mitwirkung) [pdf, 2.1 MB]
REK Küssnacht [pdf, 25.1 MB]
Zeitungsartikel FS, Dank für die Mitwirkung [pdf, 551 KB]
Zeitungsartikel FS, Zukunftsbild gemeinsam entwickeln [pdf, 353 KB]

Wie geht es weiter?

«Wir nehmen die Rückmeldungen ernst, wollen das Tempo bei der Gesamtrevision der Nutzungsplanung weiter hochhalten und den eingeschlagenen Weg mit weiteren Mitwirkungsverfahren fortführen», betont Roman Schlömmer. Im vierten Quartal 2021 wird das Begleitgremium einen Verkehrsrichtplan und eine erste Umsetzung des REK als Vorstufe zur Revision des Zonenplans und des Baureglements präsentieren. Die Bevölkerung wird dann erneut eingeladen, diese Pläne zu reflektieren und zu kommentieren.

Aussagen aus der Online-Mitwirkung zum räumlichen Entwicklungskonzept Bezirk Küssnacht.

Neustart Gesamtrevision Nutzungsplanung (März 2020)

An der Urnenabstimmung vom 10. Februar 2019 wurde die Teilrevision der Nutzungsplanung des Bezirks Küssnacht mit 36,6 % Ja- zu 63,4 % Nein-Stimmen deutlich abgelehnt. Der Bezirksrat beschloss daraufhin, eine neue Gesamtrevision in Auftrag zu geben. In einem Einladungsverfahrungen wurde das Raumplanungsbüro für die Durchführung der Gesamtrevision bestimmt. Die Arbeiten sind bereits angelaufen.
 

Nutzungsplanung
Luftaufnahme Küssnacht mit Blick zur Kirche und zum Rathaus 1: Der Bezirksrat packt die Revision der Nutzungsplanung neu an. Das Raumplanungsbüro für die Durchführung der Gesamtrevision wurde bestimmt.

Die rechtskräftige Nutzungsplanung des Bezirks Küssnacht, bestehend aus dem Zonenplan, dem Baureglement und weiteren Planungsinstrumenten, stammt aus dem Jahr 1997. Die beiden Versuche, die Nutzungsplanung zu revidieren, scheiterten an den Urnenabstimmungen vom 9. Juni 2013 mit 54 % Nein-Stimmen und vom 10. Februar 2019 mit 63 % Nein-Stimmen. Als Gründe für die Ablehnung wurden hauptsächlich eine fehlende Gesamtbetrachtung, das zerstückelte «Flickwerk» und das Fehlen des revidierten kommunalen Richtplans bemängelt.

Begleitgremium für raumplanerische Fragestellungen

Anlässlich einer strategischen Diskussion beschloss der Bezirksrat am 29. Mai 2019 das weitere Vorgehen. Er beauftragte das Ressort Planung, Umwelt und Verkehr, ein Begleitgremium für die raumplanerischen Fragestellungen zu bilden, die Mitarbeit einer Hochschule zu prüfen und Offerten für eine neue Gesamtrevision der Nutzungsplanung einzuholen. Im Weiteren wurden Gespräche mit den Hochschulen Rapperswil und Luzern sowie der ETH Zürich geführt. Andreas Schneider, Professor für Raumplanung an der Hochschule Rapperswil (HSR), erklärte sich dabei bereit, bei einzelnen Teilprozessen der Nutzungsplanung beratend mitzuwirken. Überdies verfasste Andreas Keiser, ein HSR-Student im Master-Lehrgang, eine Semesterarbeit zu einer möglichen Strategie der zu revidierenden Nutzungsplanung im Bezirk Küssnacht. Der Einsitz von Andreas Keiser im neuen «Begleitgremium Nutzungsplanung» sowie von weiteren Fachpersonen ist ab Mitte 2020 vorgesehen.

Raumplanungsbüro bestimmt

Das Raumplanungsbüro für die Durchführung der Gesamtrevision wurde mit einem Einladungsverfahren ermittelt. Zum geforderten Leistungsumfang gehören unter anderem die Erarbeitung eines Raumentwicklungskonzepts, die Überarbeitung des kommunalen Richtplans und die Revision der gesamten Nutzungsplanung.
Das Ressort Planung, Umwelt und Verkehr lud zuvor mehrere spezialisierte Raumplanungsbüros zur Einreichung einer Offerte für die Gesamtrevision ein. Die Vorstellungsgespräche fanden im Dezember 2019 statt. Den Zuschlag erhielt das Planungsbüro Suter von Känel Wild Planer und Architekten AG aus Zürich. Es überzeugte mit seinen Fach- und Sozialkompetenzen. Projektleiter und Mitinhaber Michael Camenzind ist mit den Baugesetzen in verschiedenen Kantonen und mit der zukünftigen Handhabung der harmonisierten Baubegriffe bestens vertraut.
Es ist vorgesehen, die einzelnen Prozessphasen möglichst kurz zu halten und interdisziplinäre Arbeitsmethoden anzuwenden. Denkbar ist in diesem Zusammenhang die Durchführung von Workshops, damit die Vorlage innerhalb der Bevölkerung breit abgestützt werden kann.
Während des ganzen Entwicklungsprozesses werden ein griffiges Projekt- und ein striktes Kostencontrolling zur Sicherstellung der Qualität angewendet. Weiter soll der gesamte Terminplan bis im April 2020 festgelegt werden.

Bevölkerung zur Mitwirkung eingeladen

Die Bevölkerung wird aufgerufen, sich aktiv in den zukünftigen Mitwirkungsverfahren zur Nutzungsplanung einzubringen und ihre Anliegen zu äussern, welche eingehend geprüft und gemeinsam diskutiert werden sollen.

(Mitteilung vom 6.3.2020)