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Baustatistik, allgemeine Bautätigkeit



3 kleine Fotos (Gebäude im Bau)
Baustatistik20052006 2007200820092010
Publizierte Gestaltungspläne85492
Genehmigte Gestaltungspläne104-543  
Total Baugesuche121113126129137143  
Publizierte Baugesuche8577788710471  
Baubewilligte Wohngebäude35319343226  
Baubewilligte Wohnungen10911825986277  
Fertiggestellte Wohngebäude251910372530  
Fertiggestellte Wohnungen1011033511375109
Gesamtbestand an Wohnungen am 31. Dezember519752845311540354795571 
Im Bau befindliche Wohnungen am 31. Dezember851021378511254  

Allgemeine Bautätigkeit
Die Anzahl der vom Ressort Planung, Umwelt und Verkehr sowie der Baukommission behandelten Baugesuche lag 2010 mit 143 Stück wiederum leicht höher als im Vorjahr. Zusätzlich wurden 131 kleinere Baugesuche für Projektänderungen, Reklamen, Meldeverfahren und Voranfragen eingereicht. Insgesamt wurden 276 Baugesuchsgeschäfte behandelt, was dem gleichen Umfang wie im Jahr 2009 entspricht.

Es wurden 4 Gestaltungsplangesuche eingereicht und 3 Gestaltungspläne erlassen. Gegen die Baugesuche und Entscheide wurden 13 Einsprachen und 21 Beschwerden eingereicht.

Die Anzahl bewilligter und fertig gestellter Wohnungen und Wohngebäude lag im Durchschnitt über dem Wert des letzten Jahres. Der Gesamtwohnungsbestand erhöhte sich um 1.7% auf 5'570 Wohnungen.


Bautätigkeit am Chriesiweg in Immensee
Anfangs 2009 hat der Bezirk Küssnacht am Chriesiweg gestützt auf ein von der Bezirksgemeinde genehmigtes Reglement 21 eigene Bauparzellen verkauft. Die in der Folge am Chriesiweg und Sunnehofrain einsetzende Planungs- und Projektierungstätigkeit hat das Ressort Planung, Umwelt und Verkehr im vergangenen Jahr in starkem Masse beschäftigt. Zwischen Februar und Dezember 2009 wurden auf 16 Parzellen Baugesuche für 17 Wohnhäuser eingereicht. Davon wurden bisher neun Baubewilligungen und vier Bewilligungen für Wärmepumpen erteilt. Sechs Baugesuche sind zurzeit noch hängig. Über drei Parzellen wurde ein Gestaltungsplan für fünf Ein- und Mehrfamilienhäuser entworfen. Der Gestaltungsplan «Hintere Seematt» wurde anfangs 2010 vom Regierungsrat genehmigt. Schliesslich verbleiben fünf Parzellen, für die bisher noch keine Gesuche eingereicht wurden. Die einsetzende Bautätigkeit verursacht in Immensee viel Baustellenverkehr und zusätzlichen Lärm im Quartier. Dies erfordert von Anwohnern und Baufirmen Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme. Dank entsprechender Regelung auf der Baustelle zur Erneuerung der Fännstrasse können die Aushubtransporte trotz teilweiser Sperrung auf direktem Weg über die Fännstrasse stattfinden, wodurch der südliche Dorfteil wesentlich entlastet wird.

Baukontrollen
Mit der Erteilung einer Baubewilligung ist die Arbeit der Baubehörde noch nicht beendet. Als erstes gilt es, verschiedene, vor Baubeginn erforderliche Unterlagen zu kontrollieren. Es sind dies beispielsweise das Farb- und Materialkonzept, der Energienachweis, der Bauinstallationsplan, Baugrubennachweise, allfällige Dienstbarkeitsverträge sowie weitere nachzureichende Pläne und Unterlagen. Sobald sämtliche erforderlichen Unterlagen vorliegen und in Ordnung sind, kann die Baufreigabe erteilt werden. Das kantonale Bau- und Planungsgesetz verpflichtet die kommunale Baubehörde zur Kontrolle der ausgeführten Bauten und die Prüfung der verfügten Auflagen. Die korrekte Lage und bauliche Ausführung des Bauvorhabens wird mit der Schnurgerüstund der Rohbaukontrolle überprüft. Da für die Durchführung dieser Kontrollen vermessungstechnische Geräte verwendet wer-den, hat der Bezirk ein Vermessungsbüro mit dieser Aufgabe beauftragt. Sobald der Neubau bezugsbereit ist, erfolgt die Schlusskontrolle. Mit der Baubewilligung werden dem Planer Meldekarten abgegeben, mit denen er die entsprechenden Baustadien dem Bauamt anzuzeigen hat. Kommt der Planer dieser Pflicht nicht nach, hat dies für alle Beteiligten Nachteile zur Folge: Den Behörden fehlen Angaben über die neu bezogenen Wohnungen, was einen Zusatzaufwand bei der Einwohnerkontrolle, der Kehrichtabfuhr oder der Baustatistik bedeutet. Der Bauherr bzw. die neuen Hausbewohner werden noch lange nach dem Bezug mit einer Schlussabnahme konfrontiert. Sofern bei der Schlussabnahme Abweichungen vom bewilligten Vorhaben festgestellt werden, löst dies ein nachträgliches Verfahren aus mit der Konsequenz, dass unter Umständen sogar Bauteile zurückgebaut werden müssen. Die hohe Zahl von Baugesuchen sowie personelle Vakanzen haben dazu geführt, dass beim Bauamt Küssnacht noch Rückstände bei den Schlussabnahmen bestehen. Dies betrifft neben nicht gemeldeten Bauabschlüssen auch zur Schlusskontrolle angemeldete Bauvorhaben. Die ausstehenden Schlussabnahmen werden im laufenden Jahr nun schrittweise durchgeführt.
 
Jahresbericht 2010 Baukommission 2010_Jahresbericht_BauKo.pdf (20.8 kB)

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Wappen der Gemeinde Küssnacht am Rigi
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