Die Bezirksgemeinde
Die Rechnungsgemeinde findet normalerweise im April, die Budgetgemeinde im Dezember statt. Je nach sich ergebenden Vorlagen können ausserordentliche Bezirksgemeinden einberufen werden.
Aufgaben: | Diesen Versammlungen als Organ des Bezirks stehen gemäss Gemeindeorganisationsgesetz (GOG) folgende Befugnisse zu: - Sie kann eine Gemeinde- bzw. Bezirksordnung erlassen.
- Sie erlässt Rechtssätze, soweit nicht nach kantonalem oder kommunalem Recht ein anderes Organ zuständig ist.
- Sie setzt den Voranschlag, die Nachkredite und den Steuerfuss fest.
- Sie genehmigt die Rechnung.
- Sie bewilligt die Verpflichtungs- und Zusatzkredite.
- Sie beschliesst über den Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken mit Ausnahme geringfügiger Geschäfte.
- Sie erlässt die Dienst- und Gehaltsordnung für das Personal der Gemeinde bzw. des Bezirks und ihrer Anstalten.
- Sie nimmt ohne Beschluss Kenntnis vom Finanzplan.
- Sie beschliesst über die Errichtung selbständiger oder unselbständiger Anstalten und über den Beitritt zu Zweckverbänden.
- Sie beschliesst über weitere durch das Gesetz vorgesehene Geschäfte.
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