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Die Bezirksgemeinde Die Rechnungsgemeinde findet normalerweise im April, die Budgetgemeinde im Dezember statt. Je nach sich ergebenden Vorlagen können ausserordentliche Bezirksgemeindeversammlungen einberufen werden.
| Aufgaben: | Diesen Versammlungen als Organ des Bezirks stehen gemäss Gemeindeorganisationsgesetz (GOG) folgende Befugnisse zu: - Sie kann eine Gemeindeordnung erlassen.
- Sie wählt den Bezirksrat, den Landschreiber, den Vermittler und seinen Stellvertreter sowie die Rechnungsprüfer.
- Sie erlässt Rechtssätze, soweit nicht nach kantonalem Recht ein anderes Organ zuständig ist.
- Sie setzt den Voranschlag, die Nachkredite und den Steuerfuss fest.
- Sie genehmigt die Rechnung.
- Sie bewilligt Verpflichtungs- und Zusatzkredite.
- Sie beschliesst über den Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken mit Ausnahme geringfügiger Geschäfte.
- Sie erlässt die Dienst- und Gehaltsordnung für das Personal der Gemeinde und ihrer Anstalten.
- Sie erteilt das Gemeindebürgerrecht, soweit die Gemeinde nach Bundesrecht oder kantonalem Recht darüber entscheidet.
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