Eidgenössische und kommunale Volksabstimmungen vom 07. März 2010Am 7. März 2010 findeneidgenössische und kommunale Volksabstimmungen statt. Eidgenössische Volksabstimmung
Kommunale Volksabstimmung
Hinweis Das Geschäft "Gewährung eines Verpflichtungskredites von Fr. 14'900'000.-, davon Fr. 449'230.90 zu Lasten der Spezialfinanzierung "Verpflichtung Parkplatzabgeltung" (plus allfälliger Teuerung nach § 17 der VVO zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden) für den Neubau des Parkhauses Monséjour in Küssnacht (Traktandum 12 der Bezirksgemeinde vom 14. Dezember 2009)" kann infolge eingereichter Stimmrechtsbeschwerden beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz am 7. März 2010 nicht zur Abstimmung gebracht werden. Weitere Bestimmungen Stimmberechtigung Stimmberechtigt sind jeder Schweizerbürger und jede Schweizerbürgerin, die im Bezirk Küssnacht politischen Wohnsitz haben, das achtzehnte Altersjahr erfüllt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigt sind ferner die Ausland-schweizerinnen und Auslandschweizer nach Massgabe des Bundesgesetzes. Stimmabgabe Die Abstimmungsunterlagen werden allen Stimmberechtigten zugestellt. Das Stimmrecht kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden. Urnenöffnung Die Haupturne in Küssnacht (Rathaus 2) ist am Abstimmungssonntag von 10.00 - 11.00 Uhr geöffnet. Standorte der Urnenbriefkästen Küssnacht: Seeplatz, zwischen den Rathäusern Immensee: Dorfplatz Merlischachen: Schulhaus Die letzte Leerung der Urnenbriefkästen erfolgt am Abstimmungssonntag um 11.00 Uhr. Namens des Bezirksrates Küssnacht Der Statthalter Stefan Kaiser Die Landschreiber-Stv. Jeanette Kenel Datum der Neuigkeit 19. Jan. 2010
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