Bezirksgemeinde: Sachgeschäft Baurecht kostengünstiger WohnungsbauEinräumung eines Baurechts von 2 095 m2 ab GS 3029 an die Wohnbaugenossenschaft Küssnacht für gemeinnützigen und kostengünstigen WohnungsbauDer Bezirksrat legt der Bezirksgemeinde die Einräumung eines Baurechts von 2 095 m2 ab GS 3029 an die Wohnbaugenossenschaft Küssnacht für gemeinnützigen und kostengünstigen Wohnungsbau vor. Auf dieser Fläche sollen kostengünstige Wohnungen erstellt werden. Seit längerer Zeit wird aus breiten Kreisen der Bevölkerung die Forderung an den Bezirksrat herangetragen, selbst oder durch Verhandlungen mit privaten Grundeigentümern kostengünstigen Wohnraum im Bezirk bereitzustellen. Am 9. Februar 2008 reichte die Küssnachter SP-Kantonsrätin Sibylle Dahinden Reinhard eine Einzelinitiative ein, welche die Umsetzung des Baus für kostengünstigen Wohnraum forderte. Der Bezirksrat hat an seiner Sitzung vom 20. Februar 2008 von der eingereichten Einzelinitiative Kenntnis genommen und diese für gültig erklärt. Der aktuelle Sozialhilfebericht des Kantons Schwyz zeigt deutlich auf, dass die explodierenden Bodenpreise und die stets steigenden Mietpreise zur Armutsfalle werden. Der Bezirksrat hat sich intensiv mit dieser Problematik befasst und überprüft, in welcher Form er sich an der Schaffung von kostengünstigem Wohnraum beteiligen kann. Eine der möglichen Lösungen ist es, bezirkseigenes Land zur Verfügung zu stellen. Nach wie vor ist eine Fläche von rund 2 100 m2 auf der Liegenschaft Kelmatt nicht bebaut und steht für die Realisierung von kostengünstigem Wohnraum zur Verfügung. Durch private Initiative wurde die neue Wohnbaugenossenschaft Küssnacht gegründet. Sie bezweckt die Erstellung und die Beschaffung von Wohnraum zur Vermietung unter Ausschluss der spekulativen Absichten und in gemeinsamer Selbsthilfe. Die Geschäftspolitik einer Genossenschaft wird von allen Genossenschaftsmitgliedern getragen und festgelegt. Dieses Grundelement gibt der öffentlichen Hand Gewähr, dass mit dem von ihr zur Verfügung gestellten Land keine Spekulation betrieben werden kann. Hinter der Wohnbaugenossenschaft Küssnacht stehen zu Beginn eine grosse Anzahl Bürgerinnen und Bürger, die das notwendige Kapital für die Realisierung zur Verfügung stellen werden. Später werden die Mieter der noch zu erstellenden Wohnungen ebenfalls Genossenschafter und somit Teil der Selbsthilfeorganisation. Der Bezirksgemeinde wird als erster Schritt zur Realisierung von gemeinnützigen und kostengünstigen Wohnungen die Einräumung eines Baurechts von 2 095 m2 ab der Bezirksliegenschaft Kelmatt, GS 3029, an die Wohnbaugenossenschaft Küssnacht vorgelegt. Grundlage dazu bildet der gemeinsam ausgearbeitete Baurechtsvertrag. Der Bezirksrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, diesen Baurechtsvertrag zu genehmigen. Die Notwendigkeit, Wohnraum im vernünftigen Mietzinssegment zu schaffen, ist unbestritten. Immer wieder müssen über das Sozial-Budget Mietzins-Zuschüsse an Familien geleistet werden, deren Einkommen es nicht zulässt, die heute vor allem in Neubauten üblichen Mietzinse zu bezahlen. Zudem mussten bereits viele Familien aus Küssnacht wegziehen, weil sie sich die hohen Mietzinsen nicht mehr leisten konnten. Dokument Baurecht_Wohnungsbau.pdf (pdf, 848.6 kB) Datum der Neuigkeit 28. Nov. 2009
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